Ein Wohnzimmer Interview - Esther Gebhard weckt Erinnerungen, die emotional bewegend für mich waren
Teil 1
https://youtu.be/lW-swi-44G4
Teil 2:
www.youtube.com/watch?v=feUiO_1uJIQ&lc=z23swt0wlkqyx5md3acdp434bj4lkwr3l4kvqplndahw03c010c
Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas
Die Aufarbeitungskommission gegen Kindesmissbrauch untersucht die Vorfälle bei den Zeugen Jehovas:
https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/sexueller-kindesmissbrauch-bei-den-zeugen-jehovas-die-neunten-werkstattgespraeche-teil-1/
Eine kompetente Expertenrunde stellt sich der Frage: Machen Jehovas Zeugen krank?
Es lohnt sich alle Videos zu diesem Thema anzuschauen.
youtu.be/7uPQhNADcls
https://www.youtube.com/watch?v=7uPQhNADcls
Die Sorgen unseres Vereins um die Einhaltung des Kindes-wohles bei Zeugen Jehovas konnte unser Vorstand, Udo Obermayer bei dem Kongress MitSprache in Berlin vortragen. Die Zusagen aus der Politik stimmen zuversichtlich.
https://www.facebook.com/www.jz.help/posts/2294916247397854?comment_id=2296190287270450¬if_id=1537600256548863¬if_t=feedback_reaction_generic
Ich danke den Mitgliedern und Freunden im Verein JW Opfer Hilfe e.V. für die Ernennung zum Ehrenmitglied:
http://jw.help/ehrenmitglieder/
Jehovas Zeugen – Körperschaft des öffentlichen Rechtes
Nicht nur ich frage, wie passt das mit den gesetzlichen Voraussetzungen zusammen?
Nach dem Selbstverständnis der Zeugen Jehovas sind sie eine Religionsgemeinschaft. Sie sehen sich mit einer weltweiten Bruderschaft als Vertreter der einen »wahren Religion« verbunden.
Im Wachtturm-Studienartikel vom 15. Oktober 2016 steht dazu folgendes:
»1, 2. (a) Worin unterscheidet sich die Hoffnung wahrer Christen von der Hoffnung der Menschen in der Welt des Teufels? (b) Mit welchen wichtigen Fragen beschäftigen wir uns jetzt?
WAS für eine wunderbare Hoffnung uns doch als wahre Christen verbindet! Wir alle, ob wir zu den Gesalbten oder den „anderen Schafen“ gehören, hoffen, die Verwirklichung des ursprünglichen Vorsatzes Gottes und die Heiligung seines Namens zu erleben (Joh. 10:16; Mat. 6:9, 10). Eine edlere Hoffnung gibt es nicht.«
Im Sinne unseres Grundgesetzes gelten sie als Religionsgemeinschaft. Ihre Mitglieder haben die gemeinsame Überzeugung, nach dem Vorsatz einer höheren Macht, für eine ewige Zukunft bestimmt zu sein, vorausgesetzt, sie richten ihr Leben nach den Glaubenslehren aus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Vereinigung ihre Eigenschaft als Religionsgemeinschaft i.S. der Art. 4, 140 GG, 137 WRV nicht allein dadurch, dass sie überwiegend erwerbswirtschaftlich tätig ist. In welcher Weise eine Religionsgemeinschaft ihre Finanzverhältnisse gestaltet, hat sie kraft ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Autonomie (Art. 140 GG, 137 WRV) grundsätzlich selbst zu entscheiden.
Dienen allerdings die religiösen Lehren nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele, kann von einer Religionsgemeinschaft i.S. der Art. 4, 140 GG, 137 WRV nicht mehr gesprochen werden.[i]
Über die Art, wie die Religionsgemeinschaft mit ihren finanziellen Mitteln umgeht, will ich nicht spekulieren. Niemand weiß wie viele Einnahmen sie aus freiwilligen Spenden, den Erlösen aus Immobilienverkäufen und den Beteiligungen in Aktienfonds generiert.
Der Status Religionsgemeinschaft wurde für Zeugen Jehovas nie bestritten. Als ich 1954 getauft wurde, war ich stolz zu der „irdischen Organisation Jehovas zu gehören“. Mir wurde versichert, dass unsere Zugehörigkeit im Himmel registriert sei und wir keine „Mitgliederlisten“ führen, wie das die großen Kirchen „der Christenheit“ tun.
Mit Schreiben - SCB:SSB 8. Juni 1977 - Wurde das Johanna E. wie folgt bestätigt:
"Wir bedauern außerordentlich, daß Du Deinen "Austritt" aus der "Gemeinschaft der Zeugen Jehovas", Versammlung Frankfurt-Rödelheim" erklärst. Wir können Dich jedoch nicht daran hindern, gemäß Deinem Gewissen zu handeln. In unseren Unterlagen ist kein "Eintritt" in die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas registriert. Auch die Versammlung Frankfurt-Rödelheim besitzt darüber keine Unterlagen. Du hast Dich auch keiner Organisation, sondern dem allein wahren Gott Jehova hingegeben. Wir haben keine Mitgliedskarten, noch erheben wir Mitgliedsbeiträge, Steuern oder Abgaben."
In jener Zeit fehlte Jehovas Zeugen eine Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (kurz KdöR). Darum zogen sie einen ursprünglichen Antrag auf Anerkennung zurück:
Gemäß Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV sind Religionsgesellschaften auf Antrag als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.
Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung war seinerzeit die Gemeinwohldienlichkeit, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht definiert wurde:
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um den Korporationsstatus der Zeugen Jehovas folgendes festgestellt: Das Gericht spricht vom Erfordernis der "Gemeinwohldienlichkeit" einer Religionsgemeinschaft, die einen öffentlich-rechtlichen Status in Anspruch nehmen will, und verneint die Möglichkeit einer Verleihung der Körperschaftsrechte, wenn nicht sicher ist, daß eine verläßliche Loyalität zu den demokratischen Prinzipien gegeben ist. BVerwGE 105, S.117 ff
Was hatte sich dann geändert?
Zeugen Jehovas der damaligen DDR wurden kurz vor der Wiedervereinigung durch den Ministerrat, Amt für Kirchenfragen 1990 staatlich anerkannt.[II] Bei der Wiedervereinigung sollte diese Anerkennung automatisch auf das Bundesgebiet ausgedehnt werden.
Im Zuge dieser neuen Situation wurde jeder getaufte Zeuge Jehovas per Definition zum Mitglied erklärt.
Worüber wir mit einem persönlichen Schreiben, versteckt in vielen umschreibenden Worten informiert wurden. Doch mein Mann und ich haben den tieferen Sinn der damaligen Information nicht erfasst. Auch wurden wir nicht gefragt, ob wir einer Mitgliedschaft zustimmen.
Mit Datum vom 22. August 1994 erhielten alle getauften und ungetauften Verkündiger ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit einer sogenannten Sozialstudie erklärt wurde. Es hieß, man wolle damit die Vorbehalte gegen die Anerkennung widerlegen. Ich hege den Verdacht, sie wollten die „Gemeinwohldienlichkeit“ damit nachweisen.
In dem Schreiben werden Falschdarstellungen von „Gegnern“ aufgelistet, die wir natürlich als unwahre Behauptungen empfinden mussten:
„unsere Religionsgemeinschaft lehne sich in erheblichem Umfang gegen die bestehende staatliche Ordnung auf und habe dem Staat den Kampf angesagt. Sie griffe aktiv die Demokratie und das Staatswesen an. Sie beanspruche durch autoritäre Führung und Indoktrination den Einzelnen total und mache ihn von der Religionsgemeinschaft abhängig, indem sie ihn von seiner Umwelt isoliere. Seine Freizeit sei ausschließlich für die Bibelstudien, kirchliche Zusammenkünfte und Laienpredigertum zu verwenden. Die […] Sie hätten die Pflicht, sich gegenseitig zu kontrollieren, ob sie ihre religiösen Verhaltensvorschriften einhalten, und jede Verletzung wäre zu melden. Der Weltuntergang würde als Schreckmittel verwendet, wodurch der einzelne genötigt würde, sich an die Glaubensgemeinschaft zu halten.
Das Gebot, Nichtgläubige zu meiden, ziehe sich selbst durch unsere Familien. Wir lehnten den Kontakt mit Nichtgläubigen ab. Mit Familiengliedern, die den Zeugen Jehovas nicht angehörten, sollte die übrige Familie keine geistige Gemeinschaft pflegen. Ehen mit andersgläubigen Partnern würden wegen der geforderten unnachgiebigen religiösen Einstellung des Zeugen Jehovas zerbrechen. Personen, denen die Gemeinschaft entzogen würde, müssten als unrettbar verloren betrachtet werden.
Die Glaubensgemeinschaft würde überwachen, daß Eltern auf religiösem Gebiet auf ihre Kinder Zwang ausüben. Die Kinder sollten in der Schule nur ein Minimum an Schulbildung anstreben. Sie würden zu Hause mit Prügelstrafen mißhandelt. In der Pubertät verfielen die Kinder von Zeugen Jehovas der feindlichen Umwelt. Die Eltern würden das Wohl ihrer Kinder ihren Glaubenssätzen opfern.
Jehovas Zeugen müßten an ihre Religionsorganisation den Zehnten zahlen. Die Mehrzahl der 160 000 Verkündiger lebe unterhalb der Armutsgrenze. Viele Zeugen Jehovas würden wegen des auf sie ausgeübten Drucks psychisch krank, die Selbstmordrate sei hoch und für die in ihrem Glauben gescheiterten Zeugen Jehovas würde ein umfassendes objektives Bedürfnis nach Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen bestehen.
Diese Aufzählung von Behauptungen, die von Amtsstellen gegen uns vorgetragen wurden, mag Euch helfen, besser zu verstehen, warum wir in der Studie so weit in die Privatsphäre eindringende Fragenkomplexe aufgenommen haben und Fragen an Euch richten, die wir üblicherweise Brüdern nie stellen würden. …“
Dass dieses Schreiben bewusst in Worten abgefasst war, die wir als „weltliche“ Sprache identifizieren mussten, um uns zu den „richtigen und erwarteten“ Antworten zu manipulieren, ahnten wir, als Gläubige mit dem „gut geschulten Gewissen und der neuen Persönlichkeit“, nicht. Zumal wir bereits in einem Schreiben vom 1. Juli 1994 darauf vorbereitet wurden:
„Eine Reihe von Ausrücken mögen Euch ungewohnt erscheinen. Habt bitte im Sinn, daß es um Informationen geht, die eventuell in der Öffentlichkeit erörtert werden mögen, und wir deshalb bewußt unsere übliche theokratische Ausdrucksweise nicht verwenden können, um Unklarheiten zu vermeiden.“
Ich bin heute überzeugt, dass es niemals die Absicht gab, diese Studie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Darum dürfte der Hinweis eine Nebelkerze sein, was für mich auch die Formulierung in der Möglichkeitsform andeutet.
Die Fragen in der Studie waren genau auf die Punkte der „Vorwürfe“ abgestimmt. Niemand konnte einen Zweifel daran haben, welche „richtige“ Antwort anzukreuzen war. Mich ärgerten seinerzeit einige Fragen zu dem Punkt Kontrolle und Überwachung. Ich kreuzte dazu keine linientreue Antwort an. Auch mit den Antworten zur Kindererziehung konnten nur halb-wahre Antworten angekreuzt werden. Ich hatte wirklich ein schlechtes Gewissen dabei.
Heute frage ich mich: Welchen Wert hat eine so höchst manipulative Pseudo-Studie?
Schließlich wurden wir im November 1999 davon unterrichtet, dass mit Zustimmung der Leitenden Körperschaft, noch vor Abschluss des Verfahrens zur Anerkennung, die Religionsgemeinschaft in einen eingetragenen Verein umgewandelt wird und der Sitz Berlin ist. Von da aus sollte ihr Wirkungsbereich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland erweitert werden.
Es zeichnete sich ab, dass es verschärfte Prüfungen der Gemeinnützigkeit der privatrechtlichen Vereine geben würde. Jehovas Zeugen hatten jeweils für eine Versammlung, die eine Immobilie für ihre Zusammenkünfte bauen wollte, einen privatrechtlichen Verein gegründet, der als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen wurde. Während des laufenden Verfahrens zur Anerkennung, als KdöR, blieben die Vereine weiter bestehen.
Das Körperschaftsrecht hat dagegen erhebliche Vorteile und unterliegt weit weniger staatlicher Aufsicht.
Für Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus ergibt sich deren Insolvenzunfähigkeit d.h. gegen sie können keine Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Weitere Körperschaftsrechte sind im Einzelnen:
• das Recht zum selbstbestimmten Erlass von Regelungen zur inneren Ordnung (Satzungsrecht);
• das Recht zur Regelung ihrer Organisationsstruktur inkl. ihrer Mitgliedschaft (Organisationsrecht);
• das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern nach Art. 137 Abs. 6 WRV als einzig ausdrücklich normiertes Körperschaftsrecht.
• das Recht, die Zugehörigkeit der Religionsgemeinschaftsmitglieder zu bestimmten Gemeinden allein von deren Wohnsitznahme abhängig zu machen, ohne dass es dabei eines Austritts aus der bisherigen und Eintritt in die neue Gemeinde bedürfte (Parochialrecht).
• das Recht, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse zu begründen (Dienstherrnfähigkeit) und Ämter zu besetzen, ohne dabei an die normalerweise für öffentlich-rechtliche Dienstherrn geltenden staatlichen Rechtsvorschriften gebunden zu sein (vgl. dementsprechend § 135 BRRG); ferner das Recht, gegen diese religionsgemeinschaftlichen Amtsträger bei Dienstvergehen Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen (Disziplinargewalt)
• das Recht, bewegliche Sachen und Immobilien durch Widmung zu öffentlichen Sachen mit bestimmtem Zweck zu erklären (Widmungsrecht),
Allerdings können Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus auch weiterhin privatrechtlich Handeln, bspw. mit Pastoren Dienstverträge abschließen,
Territorialer Geltungsbereich der Körperschaftsrechte Verleihung des Körperschaftsstatus in weiteren Ländern. Diese werden in Form der Zweitverleihung durch die Bundesländer erteilt.
Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts verbietet sich jegliche Staatsaufsicht über ihre inneren Angelegenheiten, also nicht nur Fachaufsicht, sondern auch Rechtsaufsicht.
Wie sich herausstellte, protestieren die Zeugen Jehovas seit ihrer Anerkennung, wenn sie als „Sekte“ bezeichnet werden. Sie weisen stetig darauf hin, dass sie eine anerkannte Religionsgemeinschaft seien und den großen Kirchen gleichgestellt wären. Womit sie offenbar ihr negatives Image in der Öffentlichkeit korrigieren wollen.
Durch eine Verleihung des Status KdöR ergaben sich erhebliche organisatorische Veränderungen, die sich auf die gesamte Struktur der Vereine auswirken sollten. Darüber wurden die Vereine aber weder vorab informiert noch befragt, noch gab es Resolutionen und Abstimmungen. Die offenkundigste Veränderung war die Auflösung der privatrechtlichen Vereine und die damit verbundene Übertragung der Immobilien in den Besitz der Religionsgemeinschaft. In der Zwischenzeit wurde eine stattliche Anzahl davon verkauft.
In einer kleinen Auswahl versuche ich, die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Anerkennung zu analysieren. Ich stelle die öffentlichen Aussagen der Zeugen Jehovas dem internen Verhalten und der Glaubenspraxis gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ausdrücklich, dass die Rechtstreue einer Religionsgemeinschaft nach ihrem Verhalten zu bewerten ist und nicht nach ihrem Glauben. Der Staat kann Glaubensinhalte nicht bewerten. Das verbietet der Grundsatz seiner Neutralität in religiösen Fragen.
Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gilt die Rechtstreue, die – in Anlehnung an Art. 9 Abs. 2 GG und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit der Verfassung - „die unbedingte Respektierung der Strafgesetze, der verfassungsmäßigen Ordnung und des Gedankens der Völkerverständigung“ einschließt.
Nachdem wir Kraft unserer Taufe zu „Mitgliedern“ erklärt wurden, änderte sich die Formel des Taufgelübdes. Insbesondere durch die Zustimmung zu der zweiten Frage bindet sich das neue Mitglied ausdrücklich an die Organisation Jehovas. In der Rechtsauffassung, die der Justiziar der Zeugen Jehovas bei der Anhörung in Bremen vor der Bremer Bürgerschaft erläuterte, bedeutet diese Zustimmung eine „vorweggenommene Gewissensentscheidung“ des Täuflings. Sie ist demnach bindend für sein zukünftiges Leben und unterwirft ihn der innerorganisatorischen Gerichtsbarkeit.
Sowohl für die „Leitende Körperschaft“ oder die „Watchtower Bible and Tract Society“ beziehungsweise Wachtturm Gesellschaft kann das Synonym „Organisation“ verwendet werden. Von den Mitgliedern erwartet die Organisation, – im neuesten Duktus JW.Org – Jehovas Witnesses Organisation – alle vorgesehenen Aktivitäten zu unterstützen: Monatlich die verschiedenen Formen des „Predigtdienstes“, alle „Zusammenkünfte“ besuchen, die Druckschriften „studieren“, freiwillige Dienste zu leisten wie die Reinigung, Instandhaltung, Errichtung der Immobilien. Diese Arbeiten gelten als „heiliger Dienst“ und werden kostenfrei erbracht.
Die Statuten der Religionsgemeinschaft besagen in der Präambel Abs. 5, dass jedes getaufte Mitglied der Gemeinschaft, mit Blick auf Hebräer 13, 7, 17, in Glaubensdingen und vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens, den Richtlinien, Anleitungen und Anweisungen der Leitenden Körperschaft unterworfen ist. Die Bibeltexte, mit denen sie sich autorisiert lauten:
7 Gedenkt derer, die unter euch die Führung übernehmen, die das Wort Gottes zu euch geredet haben, und während ihr den Ausgang [ihres] Wandels genau betrachtet, ahmt [ihren] Glauben nach. 17 Gehorcht denen, die unter euch die Führung übernehmen, und seid unterwürfig, denn sie wachen beständig über eure Seelen als solche, die Rechenschaft ablegen werden, damit sie dies mit Freude und nicht mit Seufzen tun mögen, denn das wäre euch zum Schaden.,
Die Gruppe der Leitung nennt sich auch der „treue und Verständige Sklave“, der die „geistige Speise zur rechten Zeit“ austeilt.
Ich nehme aus der Fülle von Möglichkeiten beispielhaft einige zur Veranschaulichung, wie innerorganisatorisch abweichend zu unserem demokratischen Rechtssystem gehandelt wird.
Punkt 1
Die Rechtskomitees sind die interne Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit der Gemeinschaft. Sie bestehen meistens aus jeweils drei Ältesten und werden bei Vorliegen von „schweren Sünden“ und „Vergehen“ wie „Ehebruch, Homosexualität oder Abtrünnigkeit“ einberufen. Grundlage der Entscheidungen des Komitees bildet neben den Veröffentlichungen der WTG und Einzelfallanweisungen des Zweigbüros vor allem das Buch „Hütet die Herde Gottes“ (zuvor: „Gebt acht auf Euch selbst und auf die ganze Herde“), auf das nur ernannte Älteste zugreifen dürfen. Ziel der „Komiteeverhandlung“ ist es, zu überprüfen, ob der Beschuldigte in der Gemeinschaft verbleiben kann oder ob ihm die Gemeinschaft entzogen werden muss. Nur wenn dem Beschuldigten der Nachweis seiner Unschuld oder, im Falle nachgewiesener oder anerkannter Schuld, die Glaubhaftmachung tätiger Reue gelingt, kann er in der Gemeinschaft verbleiben.
Die Statuten der Religionsgemeinschaft besagen, dass diese Komiteeverhandlungen auf der Grundlage des religionsgemeinschaftlichen Rechtes stattfinden. Sie bilden eine innerorganisatorische, disziplinarische Maßnahme im Rahmen der Autonomie der Religionsgemeinschaften. Im Gegensatz zu einem demokratisch rechtsstaatlichen Verfahren sind keine Regelungen über Rechtsbeistände, Akteneinsicht, Beweismittel und Zeugen vorgesehen.
Punkt 2
Meine Gedanken zu der Anforderung „der Rechtstreue“ und die demokratischen Prinzipien:
Als Zeugin Jehovas sagte ich, wie es dem selbstverständlichen Sprachgebrauch entsprach, Ich bin in „der Wahrheit“. In allen Veröffentlichungen kann ich die Unterscheidung zwischen „den wahren Christen“ oder „den wahren Anbetern“ – welches jeweils die Zeugen Jehovas beschreibt – und der „falschen Religion“, der „falschen Anbetung“, der "Menschen der Welt", nachlesen.
Wie kann das dem Gemeinwohl dienen? Eine klare Trennung zwischen den »guten« Zeugen Jehovas und der übrigen Gesellschaft »böser Weltmenschen« ist destruktiv. Diese Haltung und Doktrin ist auch keineswegs ein Beitrag zur Völkerverständigung im Sinne des Gesetzes.
Diese Lehre wurde und wird von der Leitenden Körperschaft als „Verständnis der biblischen Lehre“ in Briefen, Publikationen oder mündlich vermittelt. Die Anleitungen werden „Ermunterung, Ratschläge, Richtlinien genannt. Es handelt sich um dogmenähnliche Lehrsätze, denen nicht widersprochen werden darf.
Der Wachtturm vom 15. November 2016 schreibt auf S. 11 Abs. 11:
"Eine kritische oder rebellische Einstellung ist in Gottes Organisation fehl am Platz, da sie die Liebe, den Frieden und die Einheit einer Versammlung zerstören könnte.“
Dazu sagt Artikel 5 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern…“
Meine Meinung ist, die Religionsgemeinschaft hat das Recht zu glauben, sie sei im Besitz „der Wahrheit“. Doch nach meinem Verständnis unserer Verfassung beinhaltet das nicht das Recht, andere daran zu hindern, eine abweichende Meinung zu äußern, indem sie mit Sanktionen bedroht werden. Dieses Verhalten bezeichne ich als religiösen Extremismus, der sich nicht mit meinem Verständnis von Demokratie vereinbaren lässt.
Punkt 3
Ein Kritikpunkt wäre das Thema Verweigerung von Bluttransfusionen.
Artikel 2 Absatz 2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes dient nicht die Lehre als Kriterium sondern, das Handeln.
Ich lasse darum meine Einwände gegen die Blutdoktrin nur am Rande einfließen. Zum Beispiel, dass ein Verbot Blut zu essen im Neuen Testament aus Rücksicht auf die Judenchristen ausgesprochen wurde, um bei den damaligen Liebesmahlen deren Gewissen nicht zu belasten. Es war niemals eine medizinische Anweisung.
Die Leitende Körperschaft verwendet einige Bibelverse im Sinne eines strikten Gebotes, auf jede Verwendung von rettenden Blutkonserven zu verzichten. Sie gibt Anleitungen dazu, wie man eine entsprechende Patientenverfügung formuliert und ermahnt die Mitglieder, diese sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen und stets bei sich zu tragen. Das zur Verfügung gestellte Dokument hat den Wortlaut vorgedruckt:
„Als ein Zeuge Jehovas erkläre ich, dass mir KEINE Transfusionen von Vollblut, roten Blutkörperchen, weißen Blutkörperchen oder Blutplasma gegeben werden dürfen (Die Bibel, Apostelgeschichte 15:28, 29). Eine präoperative Eigenblutspende und Lagerung von Eigenblut zum Zweck einer Retransfusion lehne ich ebenfalls ab. … 4. Niemand (auch nicht mein Vertreter) ist befugt die hier niedergelegten Behandlungsanweisungen zu missachten, oder sich darüber hinwegzusetzen. Sie gelten unter allen Umständen, auch wenn Ärzte eine solche Transfusion zur Erhaltung meines Lebens für erforderlich halten. Gegenteilige Meinungen meiner Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden ändern nichts an der Wirksamkeit meiner Willenserklärungen bezüglich Blut oder anderer medizinischer Anweisungen“.
Diese Haltung hat zu Todesfällen geführt. Die Presse berichtete von traurigen Fällen, bei denen zum Beispiel Neugeborene ihre Mutter verloren haben. In Wachtturm Artikeln wird von dem heldenhaften Glauben Jugendlicher berichtet, die lieber starben als einer rettenden Bluttransfusion zuzustimmen.
Dies mag der Gesetzgeber als persönliche Gewissensentscheidung einstufen, wie es die Religionsgemeinschaft in ihren öffentlichen Aussagen darstellt.
Wie sieht es mit dem HANDELN aus?
Das Gewissen der Mitglieder wird gründlich „geschult“. Im Ergebnis dürfen sie nur eine Entscheidung treffen, die mit den Vorgaben der Leitenden Körperschaft konform ist. Sie dürfen die Lehre nicht kritisch hinterfragen, da dies als „Abtrünnigkeit“ ausgelegt werden könnte.
In der Praxis wird jemand, der sich für eine Bluttransfusion, im Widerspruch zu seiner vorgezogenen Gewissensentscheidung bei seinem Taufgelübde, entscheidet, und zu seiner Entscheidung steht, als ein Mensch betrachtet, der die Organisation freiwillig verlassen hat. Er gilt als geistig tot, wird gemieden und verliert seine bisherigen sozialen Kontakte.
Ich betrachte das HANDELN der Wachtturm Organisation als gefährlichen Eingriff in das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben, verbunden mit der Verletzung seines Rechtes, nach seinem Gewissen zu entscheiden, ohne befürchten zu müssen schmerzlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden.
Die unbeugsame Forderung, der Blutdoktrin zu folgen, gefährdet unter Umständen nicht nur das Leben einer Einzelperson, sondern kann sich auf deren Angehörige und unsere Solidargemeinschaft fatal destruktiv auswirken.
Punkt 4
Zeugen Jehovas sagen immer die Wahrheit, war meine feste Überzeugung. Die Bibel fordert dazu auf: (Epheser 4:25) . . ., rede jeder von euch mit seinem Nächsten Wahrheit. . ., oder Kolosser 3:9 »belügt einander nicht«.
Die Kirchenleitung der Religionsgemeinschaft hat für sich die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes beim Oberverwaltungsgericht in Berlin und im Verfahren der Zweitverleihung für die Bundesländer erstritten. Hielt sie sich an den obigen »biblischen Grundsatz«? Oder griff sie zu Mitteln der Täuschung?
Das Gericht schrieb in seinem Urteil vom 24.03.2005 bzw. 02.12.2004 (Az.: OVG 5 B 12.01), zu dem Vorbringen der Wachtturm-Gesellschaft:
„Die Klägerin stellt nicht in Abrede, dass sie im Falle des Austritts/Ausschlusses eines Mitgliedes ihrer Gemeinschaft empfiehlt, dieses zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen. Für den Bereich der Familie aber, der nach Art. 6 Abs. 1 GG Gegenstand staatlichen Schutzes ist, bestreitet sie derartige Handlungsanweisungen oder –empfehlungen. Ihren im Verlaufe des Verfahrens abgegebenen und durch eigene Literatur belegten Erklärungen entspricht es vielmehr, im Falle des Ausscheidens oder Ausschlusses eines solchen engen Familienmitglieds lediglich keine ´geistige Gemeinschaft` im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas mehr zu pflegen, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens aber weiterhin ´in Liebe loyal miteinander umzugehen`.“
Wovon wird hier gesprochen?
Die „Klägerin“ ist das Zweigkomitee von Jehovas Zeugen in Deutschland als deren gesetzlicher Vertreter. Dieses Zweigkomitee „stellt nicht in Abrede“, ... es bestreitet nicht oder es räumt ein, dass sie den Zeugen „empfiehlt“, wenn ein Mitglied austritt oder ausgeschlossen wird, mit diesem keinen Umgang mehr zu pflegen und es zu meiden.
Stimmt diese Aussage mit der Realität überein?
Ich schlage im Duden das Wort »empfehlen« nach und verstehe, dass mein Handeln zwar gewünscht ist, doch bleibt es mir überlassen, ob ich der Empfehlung folge oder nicht.
In der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landes Bremen hat dies ein Mitglied des Zweigkomitees auch so vorgetragen.
Das Bundesverfassungsgericht selbst schreibt in seinem Beschluss vom 30.06.2015 (2 BvR 1282/11):
„(1) Soweit eine Gefährdung von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) durch angeblich von der Beschwerdeführerin ausgesprochene Kontaktverbote zu ausgeschlossenen oder ausgestiegenen Familienmitgliedern behauptet werde, habe eine Gefährdung der ´Kernfamilie`, also der Verbindung zwischen Eltern und ihren im Haushalt lebenden Kindern, im Erstverleihungsverfahren nicht festgestellt werden können. Bezüglich der weiter gefassten ´Begegnungsgemeinschaft` bestehe ebenfalls kein weiterer Aufklärungsbedarf, weil die Beschwerdeführerin in den hier fraglichen Fällen unter Berufung auf ihr biblisches Selbstverständnis lediglich empfehle, die Kontakte zu ausgeschlossenen Familienmitgliedern auf das Nötigste zu beschränken. Dabei handele es sich um eine unverbindliche Empfehlung, über deren Umsetzung und Intensität jedes einzelne Mitglied selbst zu entscheiden habe. Sanktionen bei einem den Empfehlungen widersprechenden Verhalten seien nicht vorgesehen. Überdies gebe es bereits auf der Ebene der Empfehlung Ausnahmen, wenn es etwa um Krankheit, Pflegedürftigkeit oder Unterhalt gehe. (2) Aus denselben Gründen könne auch der zweite Vorwurf des Rechtsausschusses, der ebenfalls den seitens der Religionsgemeinschaft empfohlenen Kontaktabbruch zu ausgeschlossenen Familienmitgliedern betreffe, keinen Bestand haben. Sowohl der auf religiöser Überzeugung beruhende, nicht sanktionierte Appell der Beschwerdeführerin als auch die - wiederum auf religiöser Überzeugung beruhende - Befolgung durch die Mitglieder unterfielen der grundrechtlich geschützten positiven Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die mit der negativen Religionsfreiheit der austrittswilligen Mitglieder im Wege der praktischen Konkordanz zum Ausgleich gebracht werden müsse.“
Was hier gestelzt im Juristen- oder Beamtendeutsch verklausuliert, steht, ist folgendes: Die Empfehlung, mit Ausgeschlossenen und Ausgetretenen keinen Umgang zu haben, ist unverbindlich. Das heißt, wer sich an die Empfehlung nicht hält, wird nicht bestraft, gerügt oder zurechtgewiesen. Bei Ausgeschlossenen oder ausgetretenen Verwandten besteht erst gar keine Empfehlung, sondern nur soweit es die Anbetung Jehovas („geistige Gemeinschaft“) betrifft. Mit Ausgeschlossenen, mit denen man nicht verwandt ist, trifft man `selbst die Entscheidung`, ob und wie viel Umgang man mit ihnen pflegt.
Konkret lässt sich die Auswirkung an den Folgen des Gemeinschaftsentzuges belegen.
Die Handlungsanweisungen und Empfehlungen zum Umgang mit Ausgeschlossenen oder Ausgetretenen Mitgliedern lassen keinen Zweifel zu.Sie werden mit einigen Bibelversen autorisiert, die solche Personen als schlechten Umgang kennzeichnen, der strikt zu vermeiden ist.
- 1 Kor 5,11-13: „11 Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen. 13 während Gott die richtet, die draußen sind? „Entfernt den bösen [Menschen] aus eurer Mitte.““
Die Unterstellung, die Aufzählung der Missetaten trifft auf jedes Ex-Mitglied zu, wird noch durch einen weiteren Bibeltext verstärkt, der besagt:
- 2 Pt 2,21-22: „21 Denn es wäre für sie besser gewesen, den Pfad der Gerechtigkeit nicht genau erkannt zu haben, als sich, nachdem sie ihn genau erkannt hatten, von dem ihnen überlieferten heiligen Gebot abzuwenden. 22 Es ist ihnen ergangen, wie das wahre Sprichwort sagt: „Der Hund ist zum eigenen Gespei zurückgekehrt und die gebadete Sau zum Wälzen im Schlamm.““
Die Kontaktsperre wird als „liebevolle Maßnahme“ deklariert, die das Ex-Mitglied zur Reue und Rückkehr veranlassen sollte.[iii] Darum wird suggestiv betont, dass „wahre Christen“ Gott treu bleiben. Sie würden ihre Loyalität zu der Gemeinschaft nicht dem Umgang mit einem ausgeschlossenen Mitglied, und sei es ein enger Angehöriger, opfern. Es wird vordergründig eingeräumt, dass Familienbande besonders stark sein können. Doch der besondere Gebrauch der Sprache verfehlt das Ziel nicht. Ehemalige werden als „Missetäter“, „Abtrünnige“, „verderbliche Wölfe“, „willentliche Sünder“ beschrieben. Von ihnen wird stets unter Verwendung vieler negativer Attribute gesprochen und geschrieben.
Bei den Umgangs-regeln handelt es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung oder einen Appell zu freiwilligem Verzicht.
Man kennt als Zeuge Jehovas das Prinzip Entweder/Oder. Es gibt nur diese beiden Möglichkeiten. Leben oder Tod – Man hat nur diese Wahl, darum trifft man sie scheinbar freiwillig und aus eigener Gewissensentscheidung.
Zu den Kriterien, wann ein Rechtskomitee eingreifen sollte, gehört auch das Merkmal „dreistes und zügelloses Verhalten“.
Wie ist es in der Praxis?
Ich könnte eine Reihe Wachtturm-Veröffentlichungen anführen, die übereinstimmend, der vor Gericht von den Vertretern der Wachtturm Organisation vorgebrachten Darstellung widersprechen.
Stellvertretend für alle sollen nur zwei Zitate aus dem eigentlichen und geheimen Strafgesetzbuch der Zeugen Jehovas, mit dem Titel »Hüte die Herde Gottes«, auf das normalerweise nur ernannte Älteste zugreifen können, verwiesen:
„6. Wenn von Brüdern oder Schwestern bekannt ist, ungebührlichen Umgang mit einem Verwandten zu haben, der nicht bei ihnen wohnt und ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, sollten Älteste mit ihnen reden und sie anhand der Bibel ermahnen. Die Ältesten können mit ihnen Folgendes durchgehen: Gottes-Liebe-Buch, Seite207 bis 209, den Wachtturm vom 15. April 1988, Seite 26 bis 30 oder den Artikel „Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist“ in Unserem Königreichsdienst für August 2002. Steht fest, dass das Verhalten gegen den Zweck eines Gemeinschaftsentzugs verstößt und dass der Betreffende nicht auf die Ermahnung hört, eignet er sich wahrscheinlich nicht für Vorrechte in der Versammlung, die nur vorbildlichen Verkündigern eingeräumt werden. Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.“ (Seite 116)
„Kapitel fünf: Wann ein Rechtskomitee gebildet werden sollte …“
„9. Dreistes, zügelloses Verhalten …“
„10. Bei Folgendem kann es sich um dreistes Verhalten handeln, wenn der Missetäter es immer wieder tut und dadurch eine unverschämte, überhebliche Haltung verrät (keine vollständige Aufstellung): Trotz wiederholter Ermahnung willentlicher, fortgesetzter, unnötiger Umgang mit einem Ausgeschlossenen, mit dem man nicht verwandt ist (Mat. 18:17b; 1. Kor. 5:11, 13; 2. Joh. 10, 11; w8115.12.S.24-25).“ (S. 58, 60).
Aus diesen in „Wachtturm-deutsch“ verklausulierten Formulierungen ergibt sich, dass es sich bei den „Anleitungen“ des treuen Sklaven zum Umgang mit Ausgetretenen, Ausgeschlossenen und Abtrünnigen, selbst wenn es sich um Verwandte handelt, nicht nur um unverbindliche Empfehlungen handelt. Sie sind verbindlich und werden verbindlich, wenn Älteste ein Machtwort sprechen, ermahnen oder zu dem Ergebnis kommen, dass jemand ständige geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen hat oder er den Gemeinschaftsentzug offen kritisiert. Jemanden von den Ältesten als nicht vorbildlich beurteilen, öffentlich zurechtweisen oder sogar aus der Gemeinschaft ausschließen, sind Sanktionen, die verbindlich sind.
Die tragischen Auswirkungen können von einer großen Zahl Betroffener glaubwürdig bezeugt werden.
Eine unbelastete Gemeinschaft und entspannter sozialer Umgang ist unter diesem Aspekt nicht möglich. Er belastet und erzeugt Schuldgefühle.
Ich kann diese Doktrin nur als destruktiven Einfluss auf den sozialen Frieden empfinden, wodurch sie für mich die Merkmale einer extremistischen Vereinigung aufweist.
Punkt 5
Die Regeln zur Erziehung der Kinder und Jugendlichen verstärken diesen Eindruck. Sie sollen ihre Bildung und die Berufswahl danach ausrichten, wie sie „den Interessen des Königreiches“, gemeint sind die Interessen der Religionsorganisation, am besten dienen können. Als Vorbild in der Berufswahl gilt jemand, „der den „Dienst“ (Synonym für die Werbung neuer Mitglieder) zum Mittelpunkt seines Lebens gemacht hat und nicht etwa Vergnügungen oder eine weltliche Karriere“. Schüler werden dazu angehalten bei der Berufswahl die Veröffentlichungen der Leitenden Körperschaft zu berücksichtigen, in denen man folgende Sätze lesen kann:
- „Als junger Mensch erhältst du von allen Seiten Rat, unter anderem von Lehrern und Berufsberatern, denen es vorwiegend um deinen beruflichen Erfolg geht. Prüfe solche Empfehlungen bitte stets sorgfältig im Licht der Bibel und forsche nach, was der treue und verständige Sklave dazu veröffentlicht hat. Wie du aus deinem Bibelstudium weißt, hat Satan es vor allem auf die Jungen und Unerfahrenen abgesehen.“ [iv]
- „Weltliche Karrieren sind nun bald zu Ende. Warum sollten junge Leute also heute noch an einer Hochschulbildung interessiert sein und sich auf eine Zukunft vorbereiten, die nie kommt? Die Hochschulen stehen sowieso schon am Rande des Chaos. Die Kenntnisse, die ein Mensch im Leben braucht, kann er sich, wenn er fleißig lernt, auch durch eine Volksschulausbildung und in einer Lehre erwerben. Außerdem sorgt Jehova durch seine Organisation für die „höchste Bildung“, durch die man auf eine nie endende, befriedigende Vollzeitdiener-Laufbahn vorbereitet wird.[v]
An die Eltern richten sich Anleitungen wie die folgende:
„Natürlich sollen junge Leute später einmal auf eigenen Füßen stehen können. Allerdings besteht die Gefahr, dass man ihnen einen Lebensstil vorgibt, bei dem sich alles um Bildung und finanzielle Sicherheit dreht statt um die Anbetung Jehovas. Jesus sprach einmal über einen „Samen“ (die Botschaft vom Königreich), der nicht aufgehen konnte, weil er „unter die Dornen gesät wurde“. Jesus erklärte: „Dieser ist es, der das Wort hört, doch die Sorgen dieses Systems der Dinge und die trügerische Macht des Reichtums ersticken das Wort, und er bringt keine Frucht“ (Mat. 13:22). Präsentiert man einem jungen Menschen ein Lebenskonzept, bei dem weltliche Ziele vor Glaubenszielen kommen, kann das seinen Wunsch ersticken, Gott zu dienen“[vi]
In dem Hinweis, dass durch eine „weltliche“ Karriere die Pflichten gegenüber Gott vernachlässigt werden, liegt für mein Empfinden eine gute Portion emotionale Erpressung. Denn sie beschwört die Gefahr herauf, Gottes Gunst und damit „das wirkliche Leben“ zu verlieren.
Ich würde gerne wissen, wie dieses Paradoxon aufgelöst werden kann. Einerseits habe ich durch die Verfassung garantierte Rechte. Andererseits hat eine Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt wird, von der Verfassung garantierte Freiheiten, die meine Rechte ignorieren.
Ich denke, hier verzichtet der Staat zugunsten des Religionsrechtes darauf, mich als Bürger zu schützen. Denn ich kann gegen die Religionsgemeinschaft nicht klagen.
Ich wünsche mir, dass eines Tages das Menschenrecht in der Rechtsprechung ein höheres Gut ist, als die Interessen von fundamentalistischen Religionsdiktaturen.
Bedeutet die Differenz zwischen offiziellen Aussagen und dem internen Handeln, dass das Zweigkomitee vor Gericht gelogen oder gar arglistig getäuscht hat? Das abschließend zu prüfen, zu entscheiden oder zu beurteilen, steht verbindlich nur den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu.
Nach Art. 5 des Grundgesetzes hat in Deutschland jeder das Recht der freien Meinung. Somit kann jeder für sich selbst ein Urteil und eine Meinung bilden.
Dazu ermutige ich alle Leser dieser Abhandlung und „empfehle“ es. In diesem Fall meine ich es wörtlich als „Empfehlung“.
Ohne eine klare Definition durch den Gesetzgeber, wo die Grenzen der Freiheit zu ziehen sind, wird es jedoch nicht zu einer unstrittigen Umsetzung in der Praxis kommen können.
Der Staat muss seine Schutzpflicht erkennen und wahrnehmen.
[i] Beschluss vom 22.03.1995 – 5 AZB 21/94 –, BAGE 79, 319-360, Rd.-Nrn. 49 – 52 - juris
[ii] Vgl. BVerfG, U. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - juris
[iii] Wachtturm 15.April 2012 S 12
[iv] Wachtturm 15. April 2008 S 14
[v] Wachtturm 15.12.1971 S 755
[vi] Wachtturm 15.06.2011 S 6
Teil 1
https://youtu.be/lW-swi-44G4
Teil 2:
www.youtube.com/watch?v=feUiO_1uJIQ&lc=z23swt0wlkqyx5md3acdp434bj4lkwr3l4kvqplndahw03c010c
Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas
Die Aufarbeitungskommission gegen Kindesmissbrauch untersucht die Vorfälle bei den Zeugen Jehovas:
https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/sexueller-kindesmissbrauch-bei-den-zeugen-jehovas-die-neunten-werkstattgespraeche-teil-1/
Eine kompetente Expertenrunde stellt sich der Frage: Machen Jehovas Zeugen krank?
Es lohnt sich alle Videos zu diesem Thema anzuschauen.
youtu.be/7uPQhNADcls
https://www.youtube.com/watch?v=7uPQhNADcls
Die Sorgen unseres Vereins um die Einhaltung des Kindes-wohles bei Zeugen Jehovas konnte unser Vorstand, Udo Obermayer bei dem Kongress MitSprache in Berlin vortragen. Die Zusagen aus der Politik stimmen zuversichtlich.
https://www.facebook.com/www.jz.help/posts/2294916247397854?comment_id=2296190287270450¬if_id=1537600256548863¬if_t=feedback_reaction_generic
Ich danke den Mitgliedern und Freunden im Verein JW Opfer Hilfe e.V. für die Ernennung zum Ehrenmitglied:
http://jw.help/ehrenmitglieder/
Jehovas Zeugen – Körperschaft des öffentlichen Rechtes
Nicht nur ich frage, wie passt das mit den gesetzlichen Voraussetzungen zusammen?
Nach dem Selbstverständnis der Zeugen Jehovas sind sie eine Religionsgemeinschaft. Sie sehen sich mit einer weltweiten Bruderschaft als Vertreter der einen »wahren Religion« verbunden.
Im Wachtturm-Studienartikel vom 15. Oktober 2016 steht dazu folgendes:
»1, 2. (a) Worin unterscheidet sich die Hoffnung wahrer Christen von der Hoffnung der Menschen in der Welt des Teufels? (b) Mit welchen wichtigen Fragen beschäftigen wir uns jetzt?
WAS für eine wunderbare Hoffnung uns doch als wahre Christen verbindet! Wir alle, ob wir zu den Gesalbten oder den „anderen Schafen“ gehören, hoffen, die Verwirklichung des ursprünglichen Vorsatzes Gottes und die Heiligung seines Namens zu erleben (Joh. 10:16; Mat. 6:9, 10). Eine edlere Hoffnung gibt es nicht.«
Im Sinne unseres Grundgesetzes gelten sie als Religionsgemeinschaft. Ihre Mitglieder haben die gemeinsame Überzeugung, nach dem Vorsatz einer höheren Macht, für eine ewige Zukunft bestimmt zu sein, vorausgesetzt, sie richten ihr Leben nach den Glaubenslehren aus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Vereinigung ihre Eigenschaft als Religionsgemeinschaft i.S. der Art. 4, 140 GG, 137 WRV nicht allein dadurch, dass sie überwiegend erwerbswirtschaftlich tätig ist. In welcher Weise eine Religionsgemeinschaft ihre Finanzverhältnisse gestaltet, hat sie kraft ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Autonomie (Art. 140 GG, 137 WRV) grundsätzlich selbst zu entscheiden.
Dienen allerdings die religiösen Lehren nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele, kann von einer Religionsgemeinschaft i.S. der Art. 4, 140 GG, 137 WRV nicht mehr gesprochen werden.[i]
Über die Art, wie die Religionsgemeinschaft mit ihren finanziellen Mitteln umgeht, will ich nicht spekulieren. Niemand weiß wie viele Einnahmen sie aus freiwilligen Spenden, den Erlösen aus Immobilienverkäufen und den Beteiligungen in Aktienfonds generiert.
Der Status Religionsgemeinschaft wurde für Zeugen Jehovas nie bestritten. Als ich 1954 getauft wurde, war ich stolz zu der „irdischen Organisation Jehovas zu gehören“. Mir wurde versichert, dass unsere Zugehörigkeit im Himmel registriert sei und wir keine „Mitgliederlisten“ führen, wie das die großen Kirchen „der Christenheit“ tun.
Mit Schreiben - SCB:SSB 8. Juni 1977 - Wurde das Johanna E. wie folgt bestätigt:
"Wir bedauern außerordentlich, daß Du Deinen "Austritt" aus der "Gemeinschaft der Zeugen Jehovas", Versammlung Frankfurt-Rödelheim" erklärst. Wir können Dich jedoch nicht daran hindern, gemäß Deinem Gewissen zu handeln. In unseren Unterlagen ist kein "Eintritt" in die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas registriert. Auch die Versammlung Frankfurt-Rödelheim besitzt darüber keine Unterlagen. Du hast Dich auch keiner Organisation, sondern dem allein wahren Gott Jehova hingegeben. Wir haben keine Mitgliedskarten, noch erheben wir Mitgliedsbeiträge, Steuern oder Abgaben."
In jener Zeit fehlte Jehovas Zeugen eine Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (kurz KdöR). Darum zogen sie einen ursprünglichen Antrag auf Anerkennung zurück:
Gemäß Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV sind Religionsgesellschaften auf Antrag als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.
Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung war seinerzeit die Gemeinwohldienlichkeit, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht definiert wurde:
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um den Korporationsstatus der Zeugen Jehovas folgendes festgestellt: Das Gericht spricht vom Erfordernis der "Gemeinwohldienlichkeit" einer Religionsgemeinschaft, die einen öffentlich-rechtlichen Status in Anspruch nehmen will, und verneint die Möglichkeit einer Verleihung der Körperschaftsrechte, wenn nicht sicher ist, daß eine verläßliche Loyalität zu den demokratischen Prinzipien gegeben ist. BVerwGE 105, S.117 ff
Was hatte sich dann geändert?
Zeugen Jehovas der damaligen DDR wurden kurz vor der Wiedervereinigung durch den Ministerrat, Amt für Kirchenfragen 1990 staatlich anerkannt.[II] Bei der Wiedervereinigung sollte diese Anerkennung automatisch auf das Bundesgebiet ausgedehnt werden.
Im Zuge dieser neuen Situation wurde jeder getaufte Zeuge Jehovas per Definition zum Mitglied erklärt.
Worüber wir mit einem persönlichen Schreiben, versteckt in vielen umschreibenden Worten informiert wurden. Doch mein Mann und ich haben den tieferen Sinn der damaligen Information nicht erfasst. Auch wurden wir nicht gefragt, ob wir einer Mitgliedschaft zustimmen.
Mit Datum vom 22. August 1994 erhielten alle getauften und ungetauften Verkündiger ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit einer sogenannten Sozialstudie erklärt wurde. Es hieß, man wolle damit die Vorbehalte gegen die Anerkennung widerlegen. Ich hege den Verdacht, sie wollten die „Gemeinwohldienlichkeit“ damit nachweisen.
In dem Schreiben werden Falschdarstellungen von „Gegnern“ aufgelistet, die wir natürlich als unwahre Behauptungen empfinden mussten:
„unsere Religionsgemeinschaft lehne sich in erheblichem Umfang gegen die bestehende staatliche Ordnung auf und habe dem Staat den Kampf angesagt. Sie griffe aktiv die Demokratie und das Staatswesen an. Sie beanspruche durch autoritäre Führung und Indoktrination den Einzelnen total und mache ihn von der Religionsgemeinschaft abhängig, indem sie ihn von seiner Umwelt isoliere. Seine Freizeit sei ausschließlich für die Bibelstudien, kirchliche Zusammenkünfte und Laienpredigertum zu verwenden. Die […] Sie hätten die Pflicht, sich gegenseitig zu kontrollieren, ob sie ihre religiösen Verhaltensvorschriften einhalten, und jede Verletzung wäre zu melden. Der Weltuntergang würde als Schreckmittel verwendet, wodurch der einzelne genötigt würde, sich an die Glaubensgemeinschaft zu halten.
Das Gebot, Nichtgläubige zu meiden, ziehe sich selbst durch unsere Familien. Wir lehnten den Kontakt mit Nichtgläubigen ab. Mit Familiengliedern, die den Zeugen Jehovas nicht angehörten, sollte die übrige Familie keine geistige Gemeinschaft pflegen. Ehen mit andersgläubigen Partnern würden wegen der geforderten unnachgiebigen religiösen Einstellung des Zeugen Jehovas zerbrechen. Personen, denen die Gemeinschaft entzogen würde, müssten als unrettbar verloren betrachtet werden.
Die Glaubensgemeinschaft würde überwachen, daß Eltern auf religiösem Gebiet auf ihre Kinder Zwang ausüben. Die Kinder sollten in der Schule nur ein Minimum an Schulbildung anstreben. Sie würden zu Hause mit Prügelstrafen mißhandelt. In der Pubertät verfielen die Kinder von Zeugen Jehovas der feindlichen Umwelt. Die Eltern würden das Wohl ihrer Kinder ihren Glaubenssätzen opfern.
Jehovas Zeugen müßten an ihre Religionsorganisation den Zehnten zahlen. Die Mehrzahl der 160 000 Verkündiger lebe unterhalb der Armutsgrenze. Viele Zeugen Jehovas würden wegen des auf sie ausgeübten Drucks psychisch krank, die Selbstmordrate sei hoch und für die in ihrem Glauben gescheiterten Zeugen Jehovas würde ein umfassendes objektives Bedürfnis nach Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen bestehen.
Diese Aufzählung von Behauptungen, die von Amtsstellen gegen uns vorgetragen wurden, mag Euch helfen, besser zu verstehen, warum wir in der Studie so weit in die Privatsphäre eindringende Fragenkomplexe aufgenommen haben und Fragen an Euch richten, die wir üblicherweise Brüdern nie stellen würden. …“
Dass dieses Schreiben bewusst in Worten abgefasst war, die wir als „weltliche“ Sprache identifizieren mussten, um uns zu den „richtigen und erwarteten“ Antworten zu manipulieren, ahnten wir, als Gläubige mit dem „gut geschulten Gewissen und der neuen Persönlichkeit“, nicht. Zumal wir bereits in einem Schreiben vom 1. Juli 1994 darauf vorbereitet wurden:
„Eine Reihe von Ausrücken mögen Euch ungewohnt erscheinen. Habt bitte im Sinn, daß es um Informationen geht, die eventuell in der Öffentlichkeit erörtert werden mögen, und wir deshalb bewußt unsere übliche theokratische Ausdrucksweise nicht verwenden können, um Unklarheiten zu vermeiden.“
Ich bin heute überzeugt, dass es niemals die Absicht gab, diese Studie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Darum dürfte der Hinweis eine Nebelkerze sein, was für mich auch die Formulierung in der Möglichkeitsform andeutet.
Die Fragen in der Studie waren genau auf die Punkte der „Vorwürfe“ abgestimmt. Niemand konnte einen Zweifel daran haben, welche „richtige“ Antwort anzukreuzen war. Mich ärgerten seinerzeit einige Fragen zu dem Punkt Kontrolle und Überwachung. Ich kreuzte dazu keine linientreue Antwort an. Auch mit den Antworten zur Kindererziehung konnten nur halb-wahre Antworten angekreuzt werden. Ich hatte wirklich ein schlechtes Gewissen dabei.
Heute frage ich mich: Welchen Wert hat eine so höchst manipulative Pseudo-Studie?
Schließlich wurden wir im November 1999 davon unterrichtet, dass mit Zustimmung der Leitenden Körperschaft, noch vor Abschluss des Verfahrens zur Anerkennung, die Religionsgemeinschaft in einen eingetragenen Verein umgewandelt wird und der Sitz Berlin ist. Von da aus sollte ihr Wirkungsbereich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland erweitert werden.
Es zeichnete sich ab, dass es verschärfte Prüfungen der Gemeinnützigkeit der privatrechtlichen Vereine geben würde. Jehovas Zeugen hatten jeweils für eine Versammlung, die eine Immobilie für ihre Zusammenkünfte bauen wollte, einen privatrechtlichen Verein gegründet, der als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen wurde. Während des laufenden Verfahrens zur Anerkennung, als KdöR, blieben die Vereine weiter bestehen.
Das Körperschaftsrecht hat dagegen erhebliche Vorteile und unterliegt weit weniger staatlicher Aufsicht.
Für Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus ergibt sich deren Insolvenzunfähigkeit d.h. gegen sie können keine Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Weitere Körperschaftsrechte sind im Einzelnen:
• das Recht zum selbstbestimmten Erlass von Regelungen zur inneren Ordnung (Satzungsrecht);
• das Recht zur Regelung ihrer Organisationsstruktur inkl. ihrer Mitgliedschaft (Organisationsrecht);
• das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern nach Art. 137 Abs. 6 WRV als einzig ausdrücklich normiertes Körperschaftsrecht.
• das Recht, die Zugehörigkeit der Religionsgemeinschaftsmitglieder zu bestimmten Gemeinden allein von deren Wohnsitznahme abhängig zu machen, ohne dass es dabei eines Austritts aus der bisherigen und Eintritt in die neue Gemeinde bedürfte (Parochialrecht).
• das Recht, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse zu begründen (Dienstherrnfähigkeit) und Ämter zu besetzen, ohne dabei an die normalerweise für öffentlich-rechtliche Dienstherrn geltenden staatlichen Rechtsvorschriften gebunden zu sein (vgl. dementsprechend § 135 BRRG); ferner das Recht, gegen diese religionsgemeinschaftlichen Amtsträger bei Dienstvergehen Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen (Disziplinargewalt)
• das Recht, bewegliche Sachen und Immobilien durch Widmung zu öffentlichen Sachen mit bestimmtem Zweck zu erklären (Widmungsrecht),
Allerdings können Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus auch weiterhin privatrechtlich Handeln, bspw. mit Pastoren Dienstverträge abschließen,
Territorialer Geltungsbereich der Körperschaftsrechte Verleihung des Körperschaftsstatus in weiteren Ländern. Diese werden in Form der Zweitverleihung durch die Bundesländer erteilt.
Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts verbietet sich jegliche Staatsaufsicht über ihre inneren Angelegenheiten, also nicht nur Fachaufsicht, sondern auch Rechtsaufsicht.
Wie sich herausstellte, protestieren die Zeugen Jehovas seit ihrer Anerkennung, wenn sie als „Sekte“ bezeichnet werden. Sie weisen stetig darauf hin, dass sie eine anerkannte Religionsgemeinschaft seien und den großen Kirchen gleichgestellt wären. Womit sie offenbar ihr negatives Image in der Öffentlichkeit korrigieren wollen.
Durch eine Verleihung des Status KdöR ergaben sich erhebliche organisatorische Veränderungen, die sich auf die gesamte Struktur der Vereine auswirken sollten. Darüber wurden die Vereine aber weder vorab informiert noch befragt, noch gab es Resolutionen und Abstimmungen. Die offenkundigste Veränderung war die Auflösung der privatrechtlichen Vereine und die damit verbundene Übertragung der Immobilien in den Besitz der Religionsgemeinschaft. In der Zwischenzeit wurde eine stattliche Anzahl davon verkauft.
In einer kleinen Auswahl versuche ich, die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Anerkennung zu analysieren. Ich stelle die öffentlichen Aussagen der Zeugen Jehovas dem internen Verhalten und der Glaubenspraxis gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ausdrücklich, dass die Rechtstreue einer Religionsgemeinschaft nach ihrem Verhalten zu bewerten ist und nicht nach ihrem Glauben. Der Staat kann Glaubensinhalte nicht bewerten. Das verbietet der Grundsatz seiner Neutralität in religiösen Fragen.
Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gilt die Rechtstreue, die – in Anlehnung an Art. 9 Abs. 2 GG und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit der Verfassung - „die unbedingte Respektierung der Strafgesetze, der verfassungsmäßigen Ordnung und des Gedankens der Völkerverständigung“ einschließt.
Nachdem wir Kraft unserer Taufe zu „Mitgliedern“ erklärt wurden, änderte sich die Formel des Taufgelübdes. Insbesondere durch die Zustimmung zu der zweiten Frage bindet sich das neue Mitglied ausdrücklich an die Organisation Jehovas. In der Rechtsauffassung, die der Justiziar der Zeugen Jehovas bei der Anhörung in Bremen vor der Bremer Bürgerschaft erläuterte, bedeutet diese Zustimmung eine „vorweggenommene Gewissensentscheidung“ des Täuflings. Sie ist demnach bindend für sein zukünftiges Leben und unterwirft ihn der innerorganisatorischen Gerichtsbarkeit.
Sowohl für die „Leitende Körperschaft“ oder die „Watchtower Bible and Tract Society“ beziehungsweise Wachtturm Gesellschaft kann das Synonym „Organisation“ verwendet werden. Von den Mitgliedern erwartet die Organisation, – im neuesten Duktus JW.Org – Jehovas Witnesses Organisation – alle vorgesehenen Aktivitäten zu unterstützen: Monatlich die verschiedenen Formen des „Predigtdienstes“, alle „Zusammenkünfte“ besuchen, die Druckschriften „studieren“, freiwillige Dienste zu leisten wie die Reinigung, Instandhaltung, Errichtung der Immobilien. Diese Arbeiten gelten als „heiliger Dienst“ und werden kostenfrei erbracht.
Die Statuten der Religionsgemeinschaft besagen in der Präambel Abs. 5, dass jedes getaufte Mitglied der Gemeinschaft, mit Blick auf Hebräer 13, 7, 17, in Glaubensdingen und vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens, den Richtlinien, Anleitungen und Anweisungen der Leitenden Körperschaft unterworfen ist. Die Bibeltexte, mit denen sie sich autorisiert lauten:
7 Gedenkt derer, die unter euch die Führung übernehmen, die das Wort Gottes zu euch geredet haben, und während ihr den Ausgang [ihres] Wandels genau betrachtet, ahmt [ihren] Glauben nach. 17 Gehorcht denen, die unter euch die Führung übernehmen, und seid unterwürfig, denn sie wachen beständig über eure Seelen als solche, die Rechenschaft ablegen werden, damit sie dies mit Freude und nicht mit Seufzen tun mögen, denn das wäre euch zum Schaden.,
Die Gruppe der Leitung nennt sich auch der „treue und Verständige Sklave“, der die „geistige Speise zur rechten Zeit“ austeilt.
Ich nehme aus der Fülle von Möglichkeiten beispielhaft einige zur Veranschaulichung, wie innerorganisatorisch abweichend zu unserem demokratischen Rechtssystem gehandelt wird.
Punkt 1
Die Rechtskomitees sind die interne Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit der Gemeinschaft. Sie bestehen meistens aus jeweils drei Ältesten und werden bei Vorliegen von „schweren Sünden“ und „Vergehen“ wie „Ehebruch, Homosexualität oder Abtrünnigkeit“ einberufen. Grundlage der Entscheidungen des Komitees bildet neben den Veröffentlichungen der WTG und Einzelfallanweisungen des Zweigbüros vor allem das Buch „Hütet die Herde Gottes“ (zuvor: „Gebt acht auf Euch selbst und auf die ganze Herde“), auf das nur ernannte Älteste zugreifen dürfen. Ziel der „Komiteeverhandlung“ ist es, zu überprüfen, ob der Beschuldigte in der Gemeinschaft verbleiben kann oder ob ihm die Gemeinschaft entzogen werden muss. Nur wenn dem Beschuldigten der Nachweis seiner Unschuld oder, im Falle nachgewiesener oder anerkannter Schuld, die Glaubhaftmachung tätiger Reue gelingt, kann er in der Gemeinschaft verbleiben.
Die Statuten der Religionsgemeinschaft besagen, dass diese Komiteeverhandlungen auf der Grundlage des religionsgemeinschaftlichen Rechtes stattfinden. Sie bilden eine innerorganisatorische, disziplinarische Maßnahme im Rahmen der Autonomie der Religionsgemeinschaften. Im Gegensatz zu einem demokratisch rechtsstaatlichen Verfahren sind keine Regelungen über Rechtsbeistände, Akteneinsicht, Beweismittel und Zeugen vorgesehen.
Punkt 2
Meine Gedanken zu der Anforderung „der Rechtstreue“ und die demokratischen Prinzipien:
Als Zeugin Jehovas sagte ich, wie es dem selbstverständlichen Sprachgebrauch entsprach, Ich bin in „der Wahrheit“. In allen Veröffentlichungen kann ich die Unterscheidung zwischen „den wahren Christen“ oder „den wahren Anbetern“ – welches jeweils die Zeugen Jehovas beschreibt – und der „falschen Religion“, der „falschen Anbetung“, der "Menschen der Welt", nachlesen.
Wie kann das dem Gemeinwohl dienen? Eine klare Trennung zwischen den »guten« Zeugen Jehovas und der übrigen Gesellschaft »böser Weltmenschen« ist destruktiv. Diese Haltung und Doktrin ist auch keineswegs ein Beitrag zur Völkerverständigung im Sinne des Gesetzes.
Diese Lehre wurde und wird von der Leitenden Körperschaft als „Verständnis der biblischen Lehre“ in Briefen, Publikationen oder mündlich vermittelt. Die Anleitungen werden „Ermunterung, Ratschläge, Richtlinien genannt. Es handelt sich um dogmenähnliche Lehrsätze, denen nicht widersprochen werden darf.
Der Wachtturm vom 15. November 2016 schreibt auf S. 11 Abs. 11:
"Eine kritische oder rebellische Einstellung ist in Gottes Organisation fehl am Platz, da sie die Liebe, den Frieden und die Einheit einer Versammlung zerstören könnte.“
Dazu sagt Artikel 5 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern…“
Meine Meinung ist, die Religionsgemeinschaft hat das Recht zu glauben, sie sei im Besitz „der Wahrheit“. Doch nach meinem Verständnis unserer Verfassung beinhaltet das nicht das Recht, andere daran zu hindern, eine abweichende Meinung zu äußern, indem sie mit Sanktionen bedroht werden. Dieses Verhalten bezeichne ich als religiösen Extremismus, der sich nicht mit meinem Verständnis von Demokratie vereinbaren lässt.
Punkt 3
Ein Kritikpunkt wäre das Thema Verweigerung von Bluttransfusionen.
Artikel 2 Absatz 2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes dient nicht die Lehre als Kriterium sondern, das Handeln.
Ich lasse darum meine Einwände gegen die Blutdoktrin nur am Rande einfließen. Zum Beispiel, dass ein Verbot Blut zu essen im Neuen Testament aus Rücksicht auf die Judenchristen ausgesprochen wurde, um bei den damaligen Liebesmahlen deren Gewissen nicht zu belasten. Es war niemals eine medizinische Anweisung.
Die Leitende Körperschaft verwendet einige Bibelverse im Sinne eines strikten Gebotes, auf jede Verwendung von rettenden Blutkonserven zu verzichten. Sie gibt Anleitungen dazu, wie man eine entsprechende Patientenverfügung formuliert und ermahnt die Mitglieder, diese sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen und stets bei sich zu tragen. Das zur Verfügung gestellte Dokument hat den Wortlaut vorgedruckt:
„Als ein Zeuge Jehovas erkläre ich, dass mir KEINE Transfusionen von Vollblut, roten Blutkörperchen, weißen Blutkörperchen oder Blutplasma gegeben werden dürfen (Die Bibel, Apostelgeschichte 15:28, 29). Eine präoperative Eigenblutspende und Lagerung von Eigenblut zum Zweck einer Retransfusion lehne ich ebenfalls ab. … 4. Niemand (auch nicht mein Vertreter) ist befugt die hier niedergelegten Behandlungsanweisungen zu missachten, oder sich darüber hinwegzusetzen. Sie gelten unter allen Umständen, auch wenn Ärzte eine solche Transfusion zur Erhaltung meines Lebens für erforderlich halten. Gegenteilige Meinungen meiner Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden ändern nichts an der Wirksamkeit meiner Willenserklärungen bezüglich Blut oder anderer medizinischer Anweisungen“.
Diese Haltung hat zu Todesfällen geführt. Die Presse berichtete von traurigen Fällen, bei denen zum Beispiel Neugeborene ihre Mutter verloren haben. In Wachtturm Artikeln wird von dem heldenhaften Glauben Jugendlicher berichtet, die lieber starben als einer rettenden Bluttransfusion zuzustimmen.
Dies mag der Gesetzgeber als persönliche Gewissensentscheidung einstufen, wie es die Religionsgemeinschaft in ihren öffentlichen Aussagen darstellt.
Wie sieht es mit dem HANDELN aus?
Das Gewissen der Mitglieder wird gründlich „geschult“. Im Ergebnis dürfen sie nur eine Entscheidung treffen, die mit den Vorgaben der Leitenden Körperschaft konform ist. Sie dürfen die Lehre nicht kritisch hinterfragen, da dies als „Abtrünnigkeit“ ausgelegt werden könnte.
In der Praxis wird jemand, der sich für eine Bluttransfusion, im Widerspruch zu seiner vorgezogenen Gewissensentscheidung bei seinem Taufgelübde, entscheidet, und zu seiner Entscheidung steht, als ein Mensch betrachtet, der die Organisation freiwillig verlassen hat. Er gilt als geistig tot, wird gemieden und verliert seine bisherigen sozialen Kontakte.
Ich betrachte das HANDELN der Wachtturm Organisation als gefährlichen Eingriff in das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben, verbunden mit der Verletzung seines Rechtes, nach seinem Gewissen zu entscheiden, ohne befürchten zu müssen schmerzlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden.
Die unbeugsame Forderung, der Blutdoktrin zu folgen, gefährdet unter Umständen nicht nur das Leben einer Einzelperson, sondern kann sich auf deren Angehörige und unsere Solidargemeinschaft fatal destruktiv auswirken.
Punkt 4
Zeugen Jehovas sagen immer die Wahrheit, war meine feste Überzeugung. Die Bibel fordert dazu auf: (Epheser 4:25) . . ., rede jeder von euch mit seinem Nächsten Wahrheit. . ., oder Kolosser 3:9 »belügt einander nicht«.
Die Kirchenleitung der Religionsgemeinschaft hat für sich die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes beim Oberverwaltungsgericht in Berlin und im Verfahren der Zweitverleihung für die Bundesländer erstritten. Hielt sie sich an den obigen »biblischen Grundsatz«? Oder griff sie zu Mitteln der Täuschung?
Das Gericht schrieb in seinem Urteil vom 24.03.2005 bzw. 02.12.2004 (Az.: OVG 5 B 12.01), zu dem Vorbringen der Wachtturm-Gesellschaft:
„Die Klägerin stellt nicht in Abrede, dass sie im Falle des Austritts/Ausschlusses eines Mitgliedes ihrer Gemeinschaft empfiehlt, dieses zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen. Für den Bereich der Familie aber, der nach Art. 6 Abs. 1 GG Gegenstand staatlichen Schutzes ist, bestreitet sie derartige Handlungsanweisungen oder –empfehlungen. Ihren im Verlaufe des Verfahrens abgegebenen und durch eigene Literatur belegten Erklärungen entspricht es vielmehr, im Falle des Ausscheidens oder Ausschlusses eines solchen engen Familienmitglieds lediglich keine ´geistige Gemeinschaft` im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas mehr zu pflegen, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens aber weiterhin ´in Liebe loyal miteinander umzugehen`.“
Wovon wird hier gesprochen?
Die „Klägerin“ ist das Zweigkomitee von Jehovas Zeugen in Deutschland als deren gesetzlicher Vertreter. Dieses Zweigkomitee „stellt nicht in Abrede“, ... es bestreitet nicht oder es räumt ein, dass sie den Zeugen „empfiehlt“, wenn ein Mitglied austritt oder ausgeschlossen wird, mit diesem keinen Umgang mehr zu pflegen und es zu meiden.
Stimmt diese Aussage mit der Realität überein?
Ich schlage im Duden das Wort »empfehlen« nach und verstehe, dass mein Handeln zwar gewünscht ist, doch bleibt es mir überlassen, ob ich der Empfehlung folge oder nicht.
In der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landes Bremen hat dies ein Mitglied des Zweigkomitees auch so vorgetragen.
Das Bundesverfassungsgericht selbst schreibt in seinem Beschluss vom 30.06.2015 (2 BvR 1282/11):
„(1) Soweit eine Gefährdung von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) durch angeblich von der Beschwerdeführerin ausgesprochene Kontaktverbote zu ausgeschlossenen oder ausgestiegenen Familienmitgliedern behauptet werde, habe eine Gefährdung der ´Kernfamilie`, also der Verbindung zwischen Eltern und ihren im Haushalt lebenden Kindern, im Erstverleihungsverfahren nicht festgestellt werden können. Bezüglich der weiter gefassten ´Begegnungsgemeinschaft` bestehe ebenfalls kein weiterer Aufklärungsbedarf, weil die Beschwerdeführerin in den hier fraglichen Fällen unter Berufung auf ihr biblisches Selbstverständnis lediglich empfehle, die Kontakte zu ausgeschlossenen Familienmitgliedern auf das Nötigste zu beschränken. Dabei handele es sich um eine unverbindliche Empfehlung, über deren Umsetzung und Intensität jedes einzelne Mitglied selbst zu entscheiden habe. Sanktionen bei einem den Empfehlungen widersprechenden Verhalten seien nicht vorgesehen. Überdies gebe es bereits auf der Ebene der Empfehlung Ausnahmen, wenn es etwa um Krankheit, Pflegedürftigkeit oder Unterhalt gehe. (2) Aus denselben Gründen könne auch der zweite Vorwurf des Rechtsausschusses, der ebenfalls den seitens der Religionsgemeinschaft empfohlenen Kontaktabbruch zu ausgeschlossenen Familienmitgliedern betreffe, keinen Bestand haben. Sowohl der auf religiöser Überzeugung beruhende, nicht sanktionierte Appell der Beschwerdeführerin als auch die - wiederum auf religiöser Überzeugung beruhende - Befolgung durch die Mitglieder unterfielen der grundrechtlich geschützten positiven Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die mit der negativen Religionsfreiheit der austrittswilligen Mitglieder im Wege der praktischen Konkordanz zum Ausgleich gebracht werden müsse.“
Was hier gestelzt im Juristen- oder Beamtendeutsch verklausuliert, steht, ist folgendes: Die Empfehlung, mit Ausgeschlossenen und Ausgetretenen keinen Umgang zu haben, ist unverbindlich. Das heißt, wer sich an die Empfehlung nicht hält, wird nicht bestraft, gerügt oder zurechtgewiesen. Bei Ausgeschlossenen oder ausgetretenen Verwandten besteht erst gar keine Empfehlung, sondern nur soweit es die Anbetung Jehovas („geistige Gemeinschaft“) betrifft. Mit Ausgeschlossenen, mit denen man nicht verwandt ist, trifft man `selbst die Entscheidung`, ob und wie viel Umgang man mit ihnen pflegt.
Konkret lässt sich die Auswirkung an den Folgen des Gemeinschaftsentzuges belegen.
Die Handlungsanweisungen und Empfehlungen zum Umgang mit Ausgeschlossenen oder Ausgetretenen Mitgliedern lassen keinen Zweifel zu.Sie werden mit einigen Bibelversen autorisiert, die solche Personen als schlechten Umgang kennzeichnen, der strikt zu vermeiden ist.
- 1 Kor 5,11-13: „11 Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen. 13 während Gott die richtet, die draußen sind? „Entfernt den bösen [Menschen] aus eurer Mitte.““
Die Unterstellung, die Aufzählung der Missetaten trifft auf jedes Ex-Mitglied zu, wird noch durch einen weiteren Bibeltext verstärkt, der besagt:
- 2 Pt 2,21-22: „21 Denn es wäre für sie besser gewesen, den Pfad der Gerechtigkeit nicht genau erkannt zu haben, als sich, nachdem sie ihn genau erkannt hatten, von dem ihnen überlieferten heiligen Gebot abzuwenden. 22 Es ist ihnen ergangen, wie das wahre Sprichwort sagt: „Der Hund ist zum eigenen Gespei zurückgekehrt und die gebadete Sau zum Wälzen im Schlamm.““
Die Kontaktsperre wird als „liebevolle Maßnahme“ deklariert, die das Ex-Mitglied zur Reue und Rückkehr veranlassen sollte.[iii] Darum wird suggestiv betont, dass „wahre Christen“ Gott treu bleiben. Sie würden ihre Loyalität zu der Gemeinschaft nicht dem Umgang mit einem ausgeschlossenen Mitglied, und sei es ein enger Angehöriger, opfern. Es wird vordergründig eingeräumt, dass Familienbande besonders stark sein können. Doch der besondere Gebrauch der Sprache verfehlt das Ziel nicht. Ehemalige werden als „Missetäter“, „Abtrünnige“, „verderbliche Wölfe“, „willentliche Sünder“ beschrieben. Von ihnen wird stets unter Verwendung vieler negativer Attribute gesprochen und geschrieben.
Bei den Umgangs-regeln handelt es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Empfehlung oder einen Appell zu freiwilligem Verzicht.
Man kennt als Zeuge Jehovas das Prinzip Entweder/Oder. Es gibt nur diese beiden Möglichkeiten. Leben oder Tod – Man hat nur diese Wahl, darum trifft man sie scheinbar freiwillig und aus eigener Gewissensentscheidung.
Zu den Kriterien, wann ein Rechtskomitee eingreifen sollte, gehört auch das Merkmal „dreistes und zügelloses Verhalten“.
Wie ist es in der Praxis?
Ich könnte eine Reihe Wachtturm-Veröffentlichungen anführen, die übereinstimmend, der vor Gericht von den Vertretern der Wachtturm Organisation vorgebrachten Darstellung widersprechen.
Stellvertretend für alle sollen nur zwei Zitate aus dem eigentlichen und geheimen Strafgesetzbuch der Zeugen Jehovas, mit dem Titel »Hüte die Herde Gottes«, auf das normalerweise nur ernannte Älteste zugreifen können, verwiesen:
„6. Wenn von Brüdern oder Schwestern bekannt ist, ungebührlichen Umgang mit einem Verwandten zu haben, der nicht bei ihnen wohnt und ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, sollten Älteste mit ihnen reden und sie anhand der Bibel ermahnen. Die Ältesten können mit ihnen Folgendes durchgehen: Gottes-Liebe-Buch, Seite207 bis 209, den Wachtturm vom 15. April 1988, Seite 26 bis 30 oder den Artikel „Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist“ in Unserem Königreichsdienst für August 2002. Steht fest, dass das Verhalten gegen den Zweck eines Gemeinschaftsentzugs verstößt und dass der Betreffende nicht auf die Ermahnung hört, eignet er sich wahrscheinlich nicht für Vorrechte in der Versammlung, die nur vorbildlichen Verkündigern eingeräumt werden. Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.“ (Seite 116)
„Kapitel fünf: Wann ein Rechtskomitee gebildet werden sollte …“
„9. Dreistes, zügelloses Verhalten …“
„10. Bei Folgendem kann es sich um dreistes Verhalten handeln, wenn der Missetäter es immer wieder tut und dadurch eine unverschämte, überhebliche Haltung verrät (keine vollständige Aufstellung): Trotz wiederholter Ermahnung willentlicher, fortgesetzter, unnötiger Umgang mit einem Ausgeschlossenen, mit dem man nicht verwandt ist (Mat. 18:17b; 1. Kor. 5:11, 13; 2. Joh. 10, 11; w8115.12.S.24-25).“ (S. 58, 60).
Aus diesen in „Wachtturm-deutsch“ verklausulierten Formulierungen ergibt sich, dass es sich bei den „Anleitungen“ des treuen Sklaven zum Umgang mit Ausgetretenen, Ausgeschlossenen und Abtrünnigen, selbst wenn es sich um Verwandte handelt, nicht nur um unverbindliche Empfehlungen handelt. Sie sind verbindlich und werden verbindlich, wenn Älteste ein Machtwort sprechen, ermahnen oder zu dem Ergebnis kommen, dass jemand ständige geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen hat oder er den Gemeinschaftsentzug offen kritisiert. Jemanden von den Ältesten als nicht vorbildlich beurteilen, öffentlich zurechtweisen oder sogar aus der Gemeinschaft ausschließen, sind Sanktionen, die verbindlich sind.
Die tragischen Auswirkungen können von einer großen Zahl Betroffener glaubwürdig bezeugt werden.
Eine unbelastete Gemeinschaft und entspannter sozialer Umgang ist unter diesem Aspekt nicht möglich. Er belastet und erzeugt Schuldgefühle.
Ich kann diese Doktrin nur als destruktiven Einfluss auf den sozialen Frieden empfinden, wodurch sie für mich die Merkmale einer extremistischen Vereinigung aufweist.
Punkt 5
Die Regeln zur Erziehung der Kinder und Jugendlichen verstärken diesen Eindruck. Sie sollen ihre Bildung und die Berufswahl danach ausrichten, wie sie „den Interessen des Königreiches“, gemeint sind die Interessen der Religionsorganisation, am besten dienen können. Als Vorbild in der Berufswahl gilt jemand, „der den „Dienst“ (Synonym für die Werbung neuer Mitglieder) zum Mittelpunkt seines Lebens gemacht hat und nicht etwa Vergnügungen oder eine weltliche Karriere“. Schüler werden dazu angehalten bei der Berufswahl die Veröffentlichungen der Leitenden Körperschaft zu berücksichtigen, in denen man folgende Sätze lesen kann:
- „Als junger Mensch erhältst du von allen Seiten Rat, unter anderem von Lehrern und Berufsberatern, denen es vorwiegend um deinen beruflichen Erfolg geht. Prüfe solche Empfehlungen bitte stets sorgfältig im Licht der Bibel und forsche nach, was der treue und verständige Sklave dazu veröffentlicht hat. Wie du aus deinem Bibelstudium weißt, hat Satan es vor allem auf die Jungen und Unerfahrenen abgesehen.“ [iv]
- „Weltliche Karrieren sind nun bald zu Ende. Warum sollten junge Leute also heute noch an einer Hochschulbildung interessiert sein und sich auf eine Zukunft vorbereiten, die nie kommt? Die Hochschulen stehen sowieso schon am Rande des Chaos. Die Kenntnisse, die ein Mensch im Leben braucht, kann er sich, wenn er fleißig lernt, auch durch eine Volksschulausbildung und in einer Lehre erwerben. Außerdem sorgt Jehova durch seine Organisation für die „höchste Bildung“, durch die man auf eine nie endende, befriedigende Vollzeitdiener-Laufbahn vorbereitet wird.[v]
An die Eltern richten sich Anleitungen wie die folgende:
„Natürlich sollen junge Leute später einmal auf eigenen Füßen stehen können. Allerdings besteht die Gefahr, dass man ihnen einen Lebensstil vorgibt, bei dem sich alles um Bildung und finanzielle Sicherheit dreht statt um die Anbetung Jehovas. Jesus sprach einmal über einen „Samen“ (die Botschaft vom Königreich), der nicht aufgehen konnte, weil er „unter die Dornen gesät wurde“. Jesus erklärte: „Dieser ist es, der das Wort hört, doch die Sorgen dieses Systems der Dinge und die trügerische Macht des Reichtums ersticken das Wort, und er bringt keine Frucht“ (Mat. 13:22). Präsentiert man einem jungen Menschen ein Lebenskonzept, bei dem weltliche Ziele vor Glaubenszielen kommen, kann das seinen Wunsch ersticken, Gott zu dienen“[vi]
In dem Hinweis, dass durch eine „weltliche“ Karriere die Pflichten gegenüber Gott vernachlässigt werden, liegt für mein Empfinden eine gute Portion emotionale Erpressung. Denn sie beschwört die Gefahr herauf, Gottes Gunst und damit „das wirkliche Leben“ zu verlieren.
Ich würde gerne wissen, wie dieses Paradoxon aufgelöst werden kann. Einerseits habe ich durch die Verfassung garantierte Rechte. Andererseits hat eine Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt wird, von der Verfassung garantierte Freiheiten, die meine Rechte ignorieren.
Ich denke, hier verzichtet der Staat zugunsten des Religionsrechtes darauf, mich als Bürger zu schützen. Denn ich kann gegen die Religionsgemeinschaft nicht klagen.
Ich wünsche mir, dass eines Tages das Menschenrecht in der Rechtsprechung ein höheres Gut ist, als die Interessen von fundamentalistischen Religionsdiktaturen.
Bedeutet die Differenz zwischen offiziellen Aussagen und dem internen Handeln, dass das Zweigkomitee vor Gericht gelogen oder gar arglistig getäuscht hat? Das abschließend zu prüfen, zu entscheiden oder zu beurteilen, steht verbindlich nur den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu.
Nach Art. 5 des Grundgesetzes hat in Deutschland jeder das Recht der freien Meinung. Somit kann jeder für sich selbst ein Urteil und eine Meinung bilden.
Dazu ermutige ich alle Leser dieser Abhandlung und „empfehle“ es. In diesem Fall meine ich es wörtlich als „Empfehlung“.
Ohne eine klare Definition durch den Gesetzgeber, wo die Grenzen der Freiheit zu ziehen sind, wird es jedoch nicht zu einer unstrittigen Umsetzung in der Praxis kommen können.
Der Staat muss seine Schutzpflicht erkennen und wahrnehmen.
[i] Beschluss vom 22.03.1995 – 5 AZB 21/94 –, BAGE 79, 319-360, Rd.-Nrn. 49 – 52 - juris
[ii] Vgl. BVerfG, U. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - juris
[iii] Wachtturm 15.April 2012 S 12
[iv] Wachtturm 15. April 2008 S 14
[v] Wachtturm 15.12.1971 S 755
[vi] Wachtturm 15.06.2011 S 6
Kindes-wohl – ein Fakten-check
Die Ruinen der antiken, griechischen Stadt Hierapolis. Nach der Überlieferung verbrachte hier der Apostel Philippus seinen Lebensabend. Der Bischof Papias bezeugt, dass er seine prophezeienden Töchter persönlich gekannt hat.
Für mich sind die Überreste ein Symbol dafür, wie veraltet die Lehren der Religionsgemeinschaften sind, die sich fundamentalistisch auf diese längst vergangene Zeit berufen.
Niemals könnte ein allwissender Gott Schriften inspiriert haben, die so in Stein gemeißelt sein müssen, dass sie sich einem vermehrten Wissen verschließen und nicht in eine neue Zeit transformiert werden können.
Worum geht es wirklich? Glauben? Gewissen? Freiheit? Geld? Macht?
Die Ruinen der antiken, griechischen Stadt Hierapolis. Nach der Überlieferung verbrachte hier der Apostel Philippus seinen Lebensabend. Der Bischof Papias bezeugt, dass er seine prophezeienden Töchter persönlich gekannt hat.
Für mich sind die Überreste ein Symbol dafür, wie veraltet die Lehren der Religionsgemeinschaften sind, die sich fundamentalistisch auf diese längst vergangene Zeit berufen.
Niemals könnte ein allwissender Gott Schriften inspiriert haben, die so in Stein gemeißelt sein müssen, dass sie sich einem vermehrten Wissen verschließen und nicht in eine neue Zeit transformiert werden können.
Worum geht es wirklich? Glauben? Gewissen? Freiheit? Geld? Macht?
Das Zentrum Bayerns für Familie und Soziales Veröffentlichte im
Bayerischen Landesjugendamt Mitteilungsblatt 03/1997
Eine fachliche Empfehlung mit Merkmalen, die bei sogenannten Sekten und Psychogruppen als kindeswohlgefährdend eingestuft werden können. (siehe dazu ein Beitrag von Angelika Wunsch: http://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/merkmalesektenundpsychogruppen.php)
Als Mutter, die ehemals vom exklusiven Wahrheitsanspruch der Zeugen Jehovas durchdrungen war, reflektiere ich einige der Merkmale und frage mich:
Ist damit das Kindes-wohl gefährdet?
Ich beginne mit Merkmal 2: Werden die Kinder und Jugendlichen durch die "Sekten"-gesteuerte Erziehung systematisch sozial isoliert, mit der Konsequenz, dass sie in eine Außenseiterrolle gedrängt werden?
Nur ein Beispiel aus der Belehrung 2016. In einem Video wird einem kleinen Jungen erklärt, dass er seinen Wunsch zu musizieren nicht zusammen mit Menschen „der Welt“ verwirklichen kann.
https://vimeo.com/175441569
Das offizielle Lehrbuch für Kinder der Zeugen Jehovas: „Lerne von dem grossen Lehrer“ herausgegeben 2003 von der Wachtturm-Bibel-und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. Selters/Taunus enthält eine Fülle von Anweisungen, die zur systematischen sozialen Isolation führen, wenn sie konsequent umgesetzt werden.
Beispiel: Seite 154, 155 werden Geburtstage und Weihnachten in Verbindung mit der falschen Religion und dem Teufel erklärt: Zum Einen werden zwei grausame Morde geschildert und damit Weihnachten als Geburtstag Jesu in diesen Zusammenhang gebracht. Die Schlussfolgerung:
„Natürlich wird heutzutage auf Geburtstagsfeiern niemand geköpft. Doch die Idee, Geburtstag zu feiern, kam von Menschen, die nicht den wahren Gott anbeten. Ein Lexikon sagt über die Geburtstagsfeiern, die in der Bibel vorkommen: „Nur Sünder feiern den Tag, an dem sie in diese Welt hineingeboren sind“ (The Catholic Encyclopedia)“
Und dann die obligatorische, suggestive Gewissensfrage: „Möchtest du so sein wie sie?“
Im Zusammenhang mit Weihnachten:
„Viele wissen, dass Weihnachten nicht der Geburtstag von Jesus ist. Sie wissen sogar, dass die Heiden an diesem Tag eine Feier hatten, die Gott nicht gut fand. Trotzdem feiern sie Weihnachten. Wie Gott darüber denkt, ist ihnen egal. Hauptsache, es gibt ein Fest zu feiern.“
Zunächst alle Feiernden im schlechten und negativen Kontext beschreiben und dann wieder die suggestive Gewissensfrage: „Aber wir möchten doch Jehova gefallen, oder?“
Ein Kind kann sich den Autoritäten und Aussagen nicht entziehen. Weder die Eltern, noch die Mitglieder der Religionsgemeinschaft und schon gar nicht die Bibel oder die Behauptung die Religionsführer wüssten genau was Gott gut findet, lassen einen Spielraum für eigene Entscheidungen.
Drohbotschaften und Indoktrinierungen aus dem Kinderbuch - "Lerne von dem großen Lehrer"
Keine Evolution - S. 23, Abs. 4 schon frühzeitig predigen - S. 31 Gehorsam sein - sonst Vernichtung - S 44, Abs. 3 Dämonenfratze im Baum - Gehorsam, Gehorsam, - S. 45 Gehorsam, Gehorsam - sonst "ganz bestimmt sterben" (wie Adam und Eva) - S. 48/49 Satan = Teufel, und Dämonen - Wer ist unser größter Feind? Satan, der Teufel - S 51, 1. u. letzer Absatz Satan - Teufel unsichtbar, aber er kann uns sehen! - S 52, Abs. 2 Satan Herrscher über alle Nationen (Beweis: Jesus hat es nicht abgestritten!!!) Pudding naschen - Satans Versuchung! - S. 54, Abs. 4, S. 55 Schulfeier - falsche Anbetung, erfreut den Teufel - S. 56 Abs. 3 Dämonen kamen auf die Erde, weil sie mit hübschen Frauen Sex haben wollten. Dämonen, Dämonen, ... Sex, Sex,... - S. 57/58/60 Die Zeit in der Gott die Bösen vernichten wird, ist sehr nah. Alle die nicht den wahren Gott (=Jehova) anbeten. - S 66, Abs. 2 Einzig wichtig: Bibel lesen, Zusammenkünfte besuchen, predigen, beten - S. 91 Keine Geburtstagsfeier (2 Morde bei Geburtstagsfeiern in der Bibel), kein Weihnachten - heidnisch - S 154, 155 Satan und Dämonen haben es oft auf kleine Kinder abgesehen. Aufklärung auf ZJ Art. - S 170, Abs. 2, S. 171 !!!!!! Predigen, selbst, wenn man uns töten will - Jehova wird uns auferwecken. .- S. 206, Abs. 3 Zusammenkünfte besuchen, predigen, "Brüder und Schwestern" lieben - aber nur die in der Versammlung - Im Klartext: nur Zeugen Jehovas!!!! - S. 214 - 216 Ungläubige besuchen, aber nur um zu predigen! - S 230 letzter Absatz
Suche nur Freunde, die Gott lieben - Im Klartext: Nur Zeugen Jehovas! - S 231 letzter Abs. Kein Teil der Welt, nur predigen!!! - S. 237, letzter Abs. Weltuntergang, Harmagedon sehr bald. Alle Regierungen der Erde werden vernichtet. - S. 238 ff S. 242 Harmagedon sehr bald. 6 Zeichen: Kriege, Hunger, Seuchen, Erdbeben, Verbrechen und 6. das weltweite Verkündigungswerk der Zeugen Jehovas!!! - Ab S. 244
Das Kapitel 32 vermischt auf fatale Weise eine nützliche Aufklärung mit einer Drohbotschaft. Sex kann nicht als Normalität gesehen werden. Es steht in Verbindung mit Satan und den Dämonen. Auch ist es schwierig, mit solchen Verknüpfungen ein vertrauensvolles Verhältnis zu Erwachsenen aufzubauen.
Folgende Zitate berührten die Seele einiger Kinder so tief, dass ich ihnen heute als Erwachsene begegne und mit Bestürzung erkenne, wie sie unter qualvollen Ängsten leiden:
„Es gibt jemand, der hinter dir her ist. Weißt du, wer? – In der Bibel wird Satan mit einem brüllenden Löwen verglichen, der uns fressen will. Genauso wie Löwen oft hinter kleinen Tieren herjagen, haben es Satan und seine Dämonen oft auf Kinder abgesehen. […] In Kapitel 10 haben wir erfahren, wozu der Teufel und seine Dämonen uns verleiten wollen. Erinnerst du dich noch? – Sie wollen, dass wir unerlaubte sexuelle Beziehungen haben. […] Doch solche Menschen denken in Wirklichkeit nur an sich. Sie sind so egoistisch wie Satan und seine Dämonen. Sie wollen ihre Gier nach Sex an Kindern befriedigen.“
Man beachte, dass dieses Buch laut Vorwort bereits für Vorschulkinder gedacht ist!
Merkmal 5 Werden bereits die Kinder und Jugendlichen emotional, ideell und materiell ausgebeutet (Überforderung, beispielsweise durch Spendensammeln oder andere Arbeit, sexuelle Ausbeutung, Übertragung besonderer Verantwortlichkeit, "Lebensübergabe" oder andere Formen der Selbstaufopferung),
Ein Video aus dem Jahre 2015 soll auch nur als typisches Beispiel für die Grundhaltung zu den Erwartungen an Kinder dienen. Es gibt unzählige Möglichkeiten, dies mit weiteren Dokumenten zu untermauern. Es ist ein Auszug aus einem Video der Wachtturm-Gesellschaft:
https://rutube.ru/video/2088d6fecf4b8da1e0771d012613a1f0/?ref=logo
Selbst kleine Kinder werden geschult, zu „predigen“, wie sie ihre Mitgliederwerbung nennen.
Zitat aus dem Buch „Lerne von dem Grossen Lehrer“ Seite 206 – wieder nur als eines von unzähligen Beispielen, die die Grundhaltung der Leitenden Körperschaft, wie die Führung der Zeugen Jehovas sich selbst nennt,– zeigen soll:
„Die Jünger von Jesus waren ganz anders als die meisten Menschen heute. In der Jahreszeit, in der Jesus auferweckt wurde, denken viele nur an Osterhasen und bunte Ostereier, obwohl davon gar nichts in der Bibel steht. (Anmerkung von mir: Das ist eine Behauptung, Unterstellung um die Nicht-Zeugen-Jehovas in einem negativen Kontext zu beschreiben)
Man sollte aber lieber daran denken, Gott zu dienen, denn dazu fordert uns die Bibel auf. Wir können genau wie die Jünger anderen von dem Wunder erzählen, dass Gott seinen Sohn auferweckt hat. Wir brauchen nie Angst zu haben, wenn wir predigen, selbst wenn man uns töten will. Falls wir sterben, wird Jehova uns nicht vergessen. Er wird uns auferwecken, genauso wie er es bei Jesus getan hat.“
Die Verpflichtung zu „predigen“ selbst in Todesgefahr ist kaum eine Bürde, die kleine Kinder tragen sollten!
Als nächstes untersuche ich Merkmal 6: Wird in der Erziehung das Einflößen von Angst oder Schuldgefühlen durchgehend als Erziehungsmittel eingesetzt (Verweise auf die Karma-Schuld, Bedrohung durch Dämonen oder teuflische Mächte, Endgericht, Verdammnis)?
Seit mehr als 100 Jahren predigen die Zeugen Jehovas, dass das Ende der Welt vor der Türe steht. Sie warnen vor der großen Drangsal, dem Teufel, der wie ein brüllender Löwe vor allem auf die Kinder und Jugendlichen lauert. Sie warnen vor dem Schluss-Angriff Satans. Vor der Schlacht von Harmagedon. Sie drohen damit, dass Ungehorsam oder ein sündiges Leben, die Vernichtung im Feuersee, zusammen mit Satan und den Dämonen, sowie der gesamten Menschheit, die sich nicht zu den Zeugen Jehovas bekannt haben, bedeutet.
Nur ein ganz typisches Beispiel für die Grundhaltung der verantwortlichen Leitung in der Wachtturm-Religion, die Auszüge aus den Video-Beiträgen zusammenfasst, die am Wachtturm-Sommer-Event 2016 der Zeugen Jehovas gezeigt wurden:
https://vimeo.com/175245752
Was soll ich zum Merkmal 8 sagen? Herrscht eine extreme Strenge in der Erziehung durch Sanktionen wie (körperliche) Züchtigung, Unterwerfung, Liebesentzug und Einschränkung persönlicher Freiheiten, Strafarbeit (Schulungen, Trainings, Zwangsmeditation)?
In der folgenden Zusammenstellung sind viele Sequenzen aus den Wachtturm-Medien zusammengeschnitten, die jede einzelnen aus den offiziellen Veröffentlichungen nachzuprüfen ist.
Die Wachtturm-Doktrin enthält hunderte Drohbotschaften, die den Kindern einflößen, dass sie schuldig sind. Sie haben praktisch keine Möglichkeit sich gut, geliebt und angenommen zu fühlen. Kein Kind dieser Welt kann alle Anforderungen erfüllen, die zu einem von Jehova anerkannten Leben gehören.
Eine der am schwersten zu ertragende Praxis ist der Liebesentzug. Die Bestrafung mit dem Gemeinschaftsentzug als schmerzliche Zuchtmaßnahme, die selbst engste Familienbande zerreißen.
Ein Video, das 2016 unter dem Thema Loyalität veröffentlicht wurde verdeutlicht das:
https://vimeo.com/176003217
Alle gezeigten Sequenzen wurden im Verlaufe der Kongress-Vorträge eingeblendet, um die Wortbeiträge zu untermauern.
Wie steht es mit dem Merkmal 9? Werden bereits Kindern rigide, vorgefertigte Denkstrukturen
(z. B. Feindbilder) beigebracht, gegen die sie sich nicht wehren können, ohne dafür bestraft zu werden? Wird eine derartige Indoktrination durch eine "Sekten"-eigene Sprache zusätzlich unterstützt?
Oh ja!!!
Das trifft ganz gewiss zu! Die „Weltmenschen“, die „Freundschaft mit der Welt“, das „Weltreich der falschen Religion“, „die Wahrheit“, „die Abtrünnigen“, sind alles Metapher, die zu ganz rigiden und unabänderlichen Lehren gehören. Wer sich gegen dieses Weltbild stellt, wird mit „dem geistigen Tod“ bestraft. Das nennt sich in der Wachtturm-Sprache „Gemeinschaftsentzug“ und bedeutet den Verlust aller sozialen Bindungen. Selbst zu dem engsten Familienkreis.
Auch wenn gerade in diesem Punkt die öffentliche Darstellung von der internen Praxis stark abweicht, erzählen tausende Betroffene von unvorstellbarem seelischem Leid. Davon sind selbst Minderjährige nicht ausgenommen.
Wenn ich die Frage zu beantworten habe, ob durch die Doktrin der Zeugen Jehovas in ihren Schriften und medialen Auftritten, das Kindeswohl gefährdet ist, würde ich das unter dem Aspekt der Merkmale aus tiefster Überzeugung bejahen.
Dabei geht es mir nicht darum, ob ALLE Zeugen Jehovas die Lehren befolgen, oder ob ALLE Hineingeborenen allen diesen extremen Botschaften ausgesetzt werden.
Ich wundere mich sehr, dass eine Gemeinschaft, mit kindeswohlgefährdendem Schrifttum, Praktiken und Lehren, die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes bekommen kann.
Wie soll man die Kinder schützen, wenn die Täter auch noch aufgewertet werden?
Warum war eine Korrektur der Drohbotschaften keine Bedingung für eine Anerkennung???
Ein sehr berührender Bericht, was es bedeutet, als Kind von Zeugen Jehovas aufzuwachsen und dann die Gemeinschaft zu verlassen von Masha Root
https://www.youtube.com/watch?v=T0FApHqlBHk
Religionsdiktaturen verursachen physisches und psychisches Leid,
Sie verbreiten Schrecken und Tod
Meine Arbeit soll ein Mahnmal für die Opfer sein.
Wie arbeiten Seelen Fänger?
Diese Seite gibt eine umfassende Übersicht was die kennzeichnenden Methoden.
Dieses Vorgehen ist nicht nur für eine Gruppe zutreffend. Sie funktioniert über das Unterbewusstsein und kann jeden Menschen erreichen.
http://www.destruktive-gruppen-erkennen.com

Gegendarstellung
Liebe wahrheitsliebende Zeugen Jehovas,
Eure Leitende Körperschaft warnt in ihren Schriften, Vorträgen und Videobotschaften eindringlich vor der »Freundschaft mit der Welt«.
Da steht etwa im Wachtturm vom 15. April 2009 Seite 8 Absatz 4:
"Derjenige jedoch, der Eva überhaupt erst dazu verführte, sich gegen Gott aufzulehnen, war der Teufel. Er beherrscht ein Weltsystem, das er unter der unvollkommenen, dem Tod unterworfenen Menschheit ins Dasein gerufen hat. Weil er „der Gott dieses Systems der Dinge“ ist, ist die menschliche Gesellschaft von denselben Grundzügen geprägt, die auch er aufweist: Stolz, Streitsucht, Eifersucht, Habsucht, Täuschung und Rebellion. [...] Das hat zu Hass, Korruption, politisch und religiös motivierten Auseinandersetzungen und zu allen möglichen Unruhen geführt, sehr zum Elend der Menschen."
oder es wird mit Fotos veranschaulicht, wie schlecht angeblich »Weltmenschen« sind.
Mit dieser abwertenden Bezeichnung verteilen Zeugen Jehovas ein negatives Prädikat an alle nicht Zeugen.
Ein Beispiel aus dem Millionenfach verbreiteten Buch "Du kannst für immer im Paradies auf Erden leben":
Liebe wahrheitsliebende Zeugen Jehovas,
Eure Leitende Körperschaft warnt in ihren Schriften, Vorträgen und Videobotschaften eindringlich vor der »Freundschaft mit der Welt«.
Da steht etwa im Wachtturm vom 15. April 2009 Seite 8 Absatz 4:
"Derjenige jedoch, der Eva überhaupt erst dazu verführte, sich gegen Gott aufzulehnen, war der Teufel. Er beherrscht ein Weltsystem, das er unter der unvollkommenen, dem Tod unterworfenen Menschheit ins Dasein gerufen hat. Weil er „der Gott dieses Systems der Dinge“ ist, ist die menschliche Gesellschaft von denselben Grundzügen geprägt, die auch er aufweist: Stolz, Streitsucht, Eifersucht, Habsucht, Täuschung und Rebellion. [...] Das hat zu Hass, Korruption, politisch und religiös motivierten Auseinandersetzungen und zu allen möglichen Unruhen geführt, sehr zum Elend der Menschen."
oder es wird mit Fotos veranschaulicht, wie schlecht angeblich »Weltmenschen« sind.
Mit dieser abwertenden Bezeichnung verteilen Zeugen Jehovas ein negatives Prädikat an alle nicht Zeugen.
Ein Beispiel aus dem Millionenfach verbreiteten Buch "Du kannst für immer im Paradies auf Erden leben":
Die Verunglimpfung der "menschlichen Gesellschaft" dieser Welt, die keine Zeugen Jehovas sind, hätten als Teil dieses Systems der Dinge die Grundzüge des Teufels, muss ich am Beispiel meiner neuen Freunde aus der Welt energisch zurückweisen.
Mein Freund Thomas zum Beispiel.
Mein Freund Thomas zum Beispiel.
Er ist Kapitän eines Schubverbandes, nimmt keine Drogen, beteiligt sich nie an gewalttätigen Demonstrationen, er trägt täglich Verantwortung für Menschen die ihm anvertraut sind.
Danke für Deine Freundschaft, Thomas. Du hast mir Empathie gegeben. Hast mich gelehrt was bedingungslose Freundschaft ist. Du bist für mich ein Vorbild. |
Mein Freund André.

Eine liebe Freundin ist Maria de Lourdes Stiegeler
Sie ist eine Stadteremitin, Initiatorin des Vereins Shalom.
Der Verein unterstützt Menschen in Armut und bietet direkte, unkonventionelle Hilfe.
Aktive Nächstenliebe beginnt vor Ihrer Haustür.
Die Hilfe bei Shalom ist nicht von einer Konfessionszugehörigkeit abhängig.
Als Mitbegründerin von
contact-in-Augsburg.de
hat Maria ungezählten Menschen in Not geholfen.
Tatkräftig unterstützt von Roswitha Kugelmann, die für ihren unermüdlichen Einsatz bisher drei große Ehrungen erhalten hat: die bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste in 2013, die Auszeichnung für contact als behindertenfreundlicher Arbeitgeber durch die Stadt Augsburg im Frühjahr 2015 und jetzt vor kurzem den Zukunftspreis der Stadt Augsburg.
Danke Roswitha, dass ich auch Deine Freundschaft erfahren habe.
Als Dozentin an der Fachhochschule Augsburg, Gründerin und Leiterin der Akademie LEA könnte Maria des Lourdes auf ihre Lebensjahre verweisen und sich den Problemen der Menschen verschließen.
Das tut sie nicht.
Sie hatte Zeit für mich. Sie half mir geduldig neue Perspektiven für mein Leben zu erkennen.
Sie fragt niemals ob ein Mensch der in Not geraten ist, ihrer Religion angehört, bevor sie ihm mit Rat und Tat zur Seite steht.
Sie nimmt keine Drogen, ist nicht bei gewalttätigen Demonstrationen dabei und denkt nicht im Traum daran, kriminell oder korrupt zu werden.
Mein ganz großes Dankeschön, Maria, dass ich Dich kennenlernen durfte.
Du bist mir ein vorbildliches Beispiel dafür, was die Liebe zum Nächsten wirklich bedeutet.
Sie ist eine Stadteremitin, Initiatorin des Vereins Shalom.
Der Verein unterstützt Menschen in Armut und bietet direkte, unkonventionelle Hilfe.
Aktive Nächstenliebe beginnt vor Ihrer Haustür.
Die Hilfe bei Shalom ist nicht von einer Konfessionszugehörigkeit abhängig.
Als Mitbegründerin von
contact-in-Augsburg.de
hat Maria ungezählten Menschen in Not geholfen.
Tatkräftig unterstützt von Roswitha Kugelmann, die für ihren unermüdlichen Einsatz bisher drei große Ehrungen erhalten hat: die bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste in 2013, die Auszeichnung für contact als behindertenfreundlicher Arbeitgeber durch die Stadt Augsburg im Frühjahr 2015 und jetzt vor kurzem den Zukunftspreis der Stadt Augsburg.
Danke Roswitha, dass ich auch Deine Freundschaft erfahren habe.
Als Dozentin an der Fachhochschule Augsburg, Gründerin und Leiterin der Akademie LEA könnte Maria des Lourdes auf ihre Lebensjahre verweisen und sich den Problemen der Menschen verschließen.
Das tut sie nicht.
Sie hatte Zeit für mich. Sie half mir geduldig neue Perspektiven für mein Leben zu erkennen.
Sie fragt niemals ob ein Mensch der in Not geraten ist, ihrer Religion angehört, bevor sie ihm mit Rat und Tat zur Seite steht.
Sie nimmt keine Drogen, ist nicht bei gewalttätigen Demonstrationen dabei und denkt nicht im Traum daran, kriminell oder korrupt zu werden.
Mein ganz großes Dankeschön, Maria, dass ich Dich kennenlernen durfte.
Du bist mir ein vorbildliches Beispiel dafür, was die Liebe zum Nächsten wirklich bedeutet.
Mein Freund Rolf soll stellvertretend für alle jene erwähnt werden, die meine Arbeit gefördert haben.
Er hat sich über Jahrzehnte bei SINUS Frankfurt für die Belange von Sektenaussteigern engagiert. Ebenso wie Ursula Meschede, Studienrätin a.D. von Ausstieg eV, die Initiatoren von Wohnhof, dem Netzwerk Sektenausstieg, der Elterninitiative für psychische Abhängigkeit, den offiziellen Beratungsstellen für Weltanschauungsfragen, egal ob staatliche oder kirchliche. Alle sind für Betroffene in seelischer Not mit Rat und Tat zur Stelle. |
Danke, dass ich Euch wichtig war. Danke, dass Ihr für die Menschen in Not Eure Zeit, Kraft und Euer Herz einbringt.
Niemand von Euch, den ich kennen lernen durfte, hat auch nur im Entferntesten Ähnlichkeit mit der Beschreibung, die die Wachtturm-Ideologie von Menschen der Welt - als Gegensatz zu ihrem System - verbreitet.
Es gäbe eine lange Liste von Menschen zu erwähnen, die mich und meine Ideen unterstützt haben.
Mitglieder der Selbsthilfegruppe - auch ohne eigene Erfahrung mit Indoktrinierung. Vertreter von Fernsehen, Rundfunk, Presse, Vertretern aus unterschiedlichen politischen Parteien, Ministerien, Rechtsanwälte und Behörden.
Ich habe wunderbare Menschen getroffen und dabei gelernt, wie bunt und vielfältig die Welt ist, wenn jeder die Freiheit hat, seine Talente zu leben. Diese Einteilung der Menschen in gute und schlechte gemäß der Wachtturm-Ideologie ist nicht mehr meine Sicht. Eine Bewertung meines Nächsten nehme ich mir nicht heraus.
Für mich sind alle Menschen Teil dieser Welt, denn wir leben alle auf dem gleichen Planeten.
Es ist sehr wertvoll, dass unsere Verfassung die Grundrechte schützt.
Danke an alle, bei denen ich ein Herz an Herz Gefühl erlebt habe.
Jeder Zeuge Jehovas, der sich daran beteiligt zur Trennung aufzurufen, wirft solche Menschen mit den Minderheiten in einen Topf, die Freiheit zum Unrechttun missbrauchen. Er unterstützt religiös bedingtes Mobbing.
Er verletzt die Menschenwürde seines Nächsten.
Das ist der Wille einer leitenden Gruppe von Menschen, aber nicht der Wille Gottes.
Niemand von Euch, den ich kennen lernen durfte, hat auch nur im Entferntesten Ähnlichkeit mit der Beschreibung, die die Wachtturm-Ideologie von Menschen der Welt - als Gegensatz zu ihrem System - verbreitet.
Es gäbe eine lange Liste von Menschen zu erwähnen, die mich und meine Ideen unterstützt haben.
Mitglieder der Selbsthilfegruppe - auch ohne eigene Erfahrung mit Indoktrinierung. Vertreter von Fernsehen, Rundfunk, Presse, Vertretern aus unterschiedlichen politischen Parteien, Ministerien, Rechtsanwälte und Behörden.
Ich habe wunderbare Menschen getroffen und dabei gelernt, wie bunt und vielfältig die Welt ist, wenn jeder die Freiheit hat, seine Talente zu leben. Diese Einteilung der Menschen in gute und schlechte gemäß der Wachtturm-Ideologie ist nicht mehr meine Sicht. Eine Bewertung meines Nächsten nehme ich mir nicht heraus.
Für mich sind alle Menschen Teil dieser Welt, denn wir leben alle auf dem gleichen Planeten.
Es ist sehr wertvoll, dass unsere Verfassung die Grundrechte schützt.
Danke an alle, bei denen ich ein Herz an Herz Gefühl erlebt habe.
Jeder Zeuge Jehovas, der sich daran beteiligt zur Trennung aufzurufen, wirft solche Menschen mit den Minderheiten in einen Topf, die Freiheit zum Unrechttun missbrauchen. Er unterstützt religiös bedingtes Mobbing.
Er verletzt die Menschenwürde seines Nächsten.
Das ist der Wille einer leitenden Gruppe von Menschen, aber nicht der Wille Gottes.
Ich praktizierte Jahrzehnte Gehorsam und leistete beträchtlich viel unbezahlte Arbeit, quasi als Sektensklavin, für eine Gruppe mit dem Titel:
»Der treue und verständige Sklave«.
Davon bin ich befreit.
Kein Diamant könnte wertvoller sein.
»Der treue und verständige Sklave«.
Davon bin ich befreit.
Kein Diamant könnte wertvoller sein.
Religionsfreiheit ein Grundrecht?
Gedanken zur Definition
Ich lebe in Augsburg - der Stadt, in der der Reichs- und Religionsfrieden geschlossen wurde.
Ich zitiere Wikipedia:
»Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1]
Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden gilt als ein wichtiges Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.[...]
Mit dem Augsburger Religionsfrieden wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlüsse die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation festgesetzt.[3][...]Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf das ius reformandi: Vermittels der (später eingeführten) Formel Cuius regio, eius religio verfügte der Augsburger Reichsabschied, dass der Fürst eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben; Letzteren hingegen wurde mit dem ius emigrandi das Recht eingeräumt, ihr Land zu verlassen. Neben diesen einfachen und leichtverständlichen Grundregelungen befanden sich bei näherer Betrachtung jedoch auch komplizierte Sonder- und Ausnahmeregelungen im Kontrakt, die nicht selten in sich widersprüchlich waren und den Religionsfrieden dadurch zu einem verwirrenden und komplizierten Vertragswerk machten.[...] andere wiederum wurden sogar erst durch Unklarheiten, Widersprüche und Komplikationen neu geschaffen. Zusammen trugen diese zur Vergrößerung des konfessionellen Konfliktpotenzials bei, das 1618 gemeinsam mit den latenten politischen Ursachen zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges führen sollte.[8]
http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden
500 Jahre später ist der Frieden in unserem Land wieder durch religiöse Differenzen bedroht und ich frage mich:
Gibt es ein Grundrecht der Religionsfreiheit?
Wer sich auf dieses Grundrecht beruft, zitiert in der Regel Artikel 4 des Grundgesetzes:
"1) die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religioösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Die hier genannten Freiheiten des Glaubens, Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzliche Grundrechte. Niemand kann mir vorschreiben was ich glaube ect.
Es kann mir auch nicht verwehrt werden, dass ich meine Religion praktiziere - ebenfalls ein unverletzliches Grundrecht.
Steht es mir aber völlig frei, wie ich meine Religion ausübe? Ist die Religionsfreiheit mein unverletzliches Grundrecht?
Nein.
Diese Freiheit wird eingeschränkt durch Artikel 5 GG Absatz 2 und 3, die besagen, dass diese Rechte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Eine Religionsausübung, die das Grundrecht anderer verletzt, kann und muss von dem Gesetzgeber eingeschränkt werden, bzw. ist von vornherein gesetzwidrig.
Ein Grundrecht auf Religionsfreiheit kann es nicht geben.
Jede religiöse Handlung, die in der Öffentlichkeit stattfindet, hat Auswirkungen auf andere und darf deren Grundrechte nicht verletzen.
Glauben kann nicht erzwungen werden - das ist ein unverletzliches Grundrecht.
Es ist den Religionsdiktaturen nicht freigestellt, die Grundrechte ihrer Anhänger einzuschränken und den absoluten Gehorsam gegenüber der führenden Klasse einzufordern.
Es steht ihnen auch nicht frei, Austrittswillige mit Sanktionen zu belegen, die eine Verletzung der Grundrechte darstellen.
Eingriffe in die Privatsphäre der Mitglieder mit Vorschriften und Anweisungen, deren nicht Befolgen Sanktionen zur Folge haben,
verstoßen gegen das Grundrecht der Glaubens- und Gewissenfreiheit.
Gedanken zur Definition
Ich lebe in Augsburg - der Stadt, in der der Reichs- und Religionsfrieden geschlossen wurde.
Ich zitiere Wikipedia:
»Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1]
Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden gilt als ein wichtiges Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.[...]
Mit dem Augsburger Religionsfrieden wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlüsse die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation festgesetzt.[3][...]Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf das ius reformandi: Vermittels der (später eingeführten) Formel Cuius regio, eius religio verfügte der Augsburger Reichsabschied, dass der Fürst eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben; Letzteren hingegen wurde mit dem ius emigrandi das Recht eingeräumt, ihr Land zu verlassen. Neben diesen einfachen und leichtverständlichen Grundregelungen befanden sich bei näherer Betrachtung jedoch auch komplizierte Sonder- und Ausnahmeregelungen im Kontrakt, die nicht selten in sich widersprüchlich waren und den Religionsfrieden dadurch zu einem verwirrenden und komplizierten Vertragswerk machten.[...] andere wiederum wurden sogar erst durch Unklarheiten, Widersprüche und Komplikationen neu geschaffen. Zusammen trugen diese zur Vergrößerung des konfessionellen Konfliktpotenzials bei, das 1618 gemeinsam mit den latenten politischen Ursachen zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges führen sollte.[8]
http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden
500 Jahre später ist der Frieden in unserem Land wieder durch religiöse Differenzen bedroht und ich frage mich:
Gibt es ein Grundrecht der Religionsfreiheit?
Wer sich auf dieses Grundrecht beruft, zitiert in der Regel Artikel 4 des Grundgesetzes:
"1) die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religioösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Die hier genannten Freiheiten des Glaubens, Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzliche Grundrechte. Niemand kann mir vorschreiben was ich glaube ect.
Es kann mir auch nicht verwehrt werden, dass ich meine Religion praktiziere - ebenfalls ein unverletzliches Grundrecht.
Steht es mir aber völlig frei, wie ich meine Religion ausübe? Ist die Religionsfreiheit mein unverletzliches Grundrecht?
Nein.
Diese Freiheit wird eingeschränkt durch Artikel 5 GG Absatz 2 und 3, die besagen, dass diese Rechte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Eine Religionsausübung, die das Grundrecht anderer verletzt, kann und muss von dem Gesetzgeber eingeschränkt werden, bzw. ist von vornherein gesetzwidrig.
Ein Grundrecht auf Religionsfreiheit kann es nicht geben.
Jede religiöse Handlung, die in der Öffentlichkeit stattfindet, hat Auswirkungen auf andere und darf deren Grundrechte nicht verletzen.
Glauben kann nicht erzwungen werden - das ist ein unverletzliches Grundrecht.
Es ist den Religionsdiktaturen nicht freigestellt, die Grundrechte ihrer Anhänger einzuschränken und den absoluten Gehorsam gegenüber der führenden Klasse einzufordern.
Es steht ihnen auch nicht frei, Austrittswillige mit Sanktionen zu belegen, die eine Verletzung der Grundrechte darstellen.
Eingriffe in die Privatsphäre der Mitglieder mit Vorschriften und Anweisungen, deren nicht Befolgen Sanktionen zur Folge haben,
verstoßen gegen das Grundrecht der Glaubens- und Gewissenfreiheit.